965 – Verleihung von Handelsprivilegien an die Kaufleute Magdeburgs

Am 9. Juli 965 verlieh Otto der Große (reg. 936–973) dem Magdeburger Moritzkloster die Rechte an Markt, Münze und Zoll und übertrug diesem auch die Gerichtsbarkeit über die Magdeburger Kaufleute und Juden. Fast genau zehn Jahre später, am 26. Juni 975, gewährte sein Sohn Otto II. (reg. 973–983) den Kaufleuten von Magdeburg verschiedene Zollprivilegien und Reisefreiheiten.

Diese Freibriefe gelten als erste Belege für die Existenz einer privilegierten Kaufmannschaft in Magdeburg und schufen zugleich die Grundlagen für deren weitere Entwicklung und für das Kaufmannsrecht (ius mercatorum), welches wiederum Grundlage für das spätere Stadtrecht wurde. Für die Zeit um das Jahr 1000 berichtet auch der Chronist Thietmar von Merseburg von ersten Schritten zur Herausbildung einer selbständigen Kaufmannssiedlung.