nach 1750 – letzte Rechtsverleihungen

Die Rechtsverleihung an die ukrainische Stadt Poltawa im Jahr 1752 ist einer der letzten Fälle der stadtobrigkeitlichen Verbreitung des Magdeburger Rechts nach Osteuropa. Bereits seit einigen Jahrhunderten befanden sich viele Städte in Europa im Konflikt mit ihren Landesherren. Diese waren darauf bedacht, ihre herrschaftlichen Ansprüche auch auf die Städte in ihrem Territorium auszuweiten. Städtische Selbstverwaltung und Freiheit standen nun im Wege. Neben der verstärkten Rezeption des römischen Rechts und dem Ende der Siedlungsbewegung nach Osteuropa war dies einer der Gründe für die abnehmende Bedeutung und Verbreitung des Magdeburger Rechts, wenngleich es in einigen Städten und Regionen bis ins 19. Jahrhundert hinein seine Gültigkeit behielt.

Im Jahr 1808 wurde am Ufer des Dnjepr ein „Denkmal für das Magdeburger Recht“ eingeweiht, mit dem die Kiewer Bürger der Bewidmung ihrer Stadt mit dem Magdeburger Recht am Ende des 15. Jahrhunderts gedachten und Zar Alexander I. für die Bestätigung der alten Privilegien im Jahre 1802 dankten. Auch zu diesem späten Zeitpunkt bis in die Gegenwart war und ist das Magdeburger Recht im kulturellen Gedächtnis der Städte verankert.