1160 – Erste Belege für das Magdeburger Recht

Der genaue Ursprung des Magdeburger Stadtrechts ist unbekannt. Wir kennen lediglich einen terminus ante quem, also einen Zeitpunkt, zu dem es mit Sicherheit schon existiert hat. Die ältesten Belege für das Recht der Stadt Magdeburg stellen Nachrichten über seine Verbreitung über die Mutterstadt hinaus in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts dar. Als erste Städte erhielten Stendal (1165), Leipzig (1165) und Jüterbog (1174) von ihren jeweiligen Landesherren Stadtrechte, die das Magdeburger Recht zum Vorbild hatten. Für diese Städte sind entsprechende Privilegien überliefert.

Das älteste Dokument, von dem wir heute Kenntnis haben, das sich inhaltlich mit dem Magdeburger Recht befasst, stammt aus dem Jahr 1188 und geht auf den damaligen Stadtherren Erzbischof Wichmann (1154–1192) zurück. Die Urkunde war von großer Bedeutung für die spätere Entwicklung und Verbreitung des Magdeburger Rechtes. Sie enthielt Erleichterungen einzelner Bestimmungen des Beweisverfahrens im bereits existierenden Magdeburger Stadtrecht und trug so wesentlich zur Vorbildfunktion des Magdeburger Rechtes für andere Städte bei.