1261 – Rechtsmitteilung für Breslau

Auf dem Gebiet des heutigen Polen entwickelte sich das Magdeburger Recht in unterschiedlichen Formen, geprägt von den jeweiligen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen vor Ort. So entstanden örtliche Varianten, die von den Stadtrechten ihrer jeweiligen Ausgangspunkte, wie zum Beispiel Breslau, beeinflusst waren. Bereits vor 1241 wurde der Stadt Breslau erstmals Magdeburger Recht verliehen, welches 1261 beim Wiederaufbau der Stadt nach dem Mongolensturm durch den schlesischen Herzog Heinrich III. bestätigt wurde. Anschließend erteilten die Magdeburger Schöffen eine umfangreiche Rechtsauskunft bezüglich der Stadt- und Gerichtsverfassung. Zusätzlich wurde den Breslauern ein Exemplar des Sachsenspiegels zugesandt. Diese Rechtsmitteilung ist einer der frühesten Belege für den Rechtstransfer im Kreis des Magdeburger Rechts. Sie belegt zugleich die enge Verbindung von Stadtrecht und Sachsenspiegel beim Rechtstransfer nach Ostmitteleuropa.