Heergewäte

Der Begriff Heergewäte tauchte erstmals schriftlich im 8. Jahrhundert in der Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum auf. Gut dokumentiert wurde es erst im 8. Jahrhundert in sogenannten Vermögenskomplexen. Der Begriff Heergewäte beschreibt den Bestandteil der Kriegerrüstung des Vaters, die nach seinem Tod an den ältesten Sohn, Enkel oder dem ältesten Nachfolger vererbt wurde. Geistliche waren davon ausgeschlossen. Nicht nur die Kriegerrüstung wurde dem ältesten Sohn vererbt, sondern später auch im Alltag nützliche Dinge wie das Pferd, Bett, Kissen, Laken, Tisch- und Handtuch. Das Heergewäte war vornehmlich in Norddeutschland und im Verbindungsgebiet des Sachsenspiegels gebräuchlich. Zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert kam die Heergewäte außer Mode.

Vincent Hecht

Literatur:

Robert-Henri Bautier u.a. (Hg.): Lexikon des Mittelalters. Bd. IV: Erzkanzler – Hiddensee. München 2003.

Albrecht Cordes; Heiner Lück; Dieter Werkmüller u. a. (Hg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Bd. 2: Geistliche Gerichtsbarkeit – Konfiskation. 2. Aufl. Berlin 2012.