Glossar

Gerade

Die Gerade ist das weibliche Gegenstück zum Heergewäte und im mittelalterlichen deutschen Recht ein Teil des Hausrates. Im hochmittelalterlichen Sachsenspiegel ist die Gerade ein Sondervermögen, das der Ehefrau beim Tode des Ehemanns als Voraus zufällt. Beim Tod der Frau fällt die Gerade an die nächste weibliche Verwandte. Bei der Gerade handelt es sich um Gegenstände... Weiterlesen

Heergewäte

Der Begriff Heergewäte tauchte erstmals schriftlich im 8. Jahrhundert in der Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum auf. Gut dokumentiert wurde es erst im 8. Jahrhundert in sogenannten Vermögenskomplexen. Der Begriff Heergewäte beschreibt den Bestandteil der Kriegerrüstung des Vaters, die nach seinem Tod an den ältesten Sohn, Enkel oder dem ältesten Nachfolger vererbt wurde.... Weiterlesen

Magdeburg (Geschichte der Stadt)

Die Geschichte der heutigen Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts beginnt bereits zur Zeit der Karolinger. Die erste Erwähnung Magdeburgs stammt aus dem Jahre 805 im Diedenhofener Kapitular Karls des Großen als Magadoburg. Zu dieser Zeit war Magdeburg Fernhandelsplatz und Grenzort zu den slawischen Gebieten östlich der Elbe. Zu einem nachhaltigen Aufschwung kam es in der Zeit des Herrschergeschlechts... Weiterlesen

Sachsenspiegel

Der Sachsenspiegel ist eine Aufzeichnung des mittelalterlichen sächsischen Gewohnheitsrechtes und zugleich das erste bedeutende prosaische Werk der deutschen Sprache. Er gilt als bedeutendstes mittelalterliches Rechtsbuch. Als Verfasser wird der rechtskundige Eike von Repgow genannt, dessen Familie sich Mitte des 12. Jahrhunderts in der Nähe des Dorfes Reppichau bei Köthen niederließ und zu den Vasallen des... Weiterlesen

Schöffen und Schöffenstuhl

Schöffen sind Personen, die mit Aufgaben der Rechtsprechung befasst sind. Im Mittelalter waren sie gleichsam in der Verwaltung beschäftigt. Die Bedeutung des „beisitzenden Urteilers“ leitet sich vom germanischen skapjan ab, das im Rechtssinne „verordnen“ meint. Streitschlichtung und Rechtsprechung waren in germanischer Zeit eine Angelegenheit des gesamten Rechtsverbandes, d. h. einer Siedlung, Region oder gar eines ganzen... Weiterlesen

Stadtrecht (allgemein)

Das mittelalterliche Stadtrecht umfasst die in einer Stadt gültigen Rechtssätze, die in der Regel aus einer Ansammlung von extern verliehenen Privilegien und intern festgelegten Normen bestand. Die Existenz und Gültigkeit eines spezifischen, sich vom Umland unterscheidenden Rechtes gilt als eines der wichtigsten Merkmale einer mittelalterlichen Stadt. Die Verleihung eines Stadtrechtes erfolgte zwangsläufig bei der geplanten... Weiterlesen

Weichbild(-recht) und Sächsisches Weichbild

Der Begriff Weichbild hat seinen Ursprung im Mittelniederdeutschen wikbelde und fand ab dem 12. Jahrhundert Verbreitung im nord- und mitteldeutschen Raum. Der Wortbestandteil wik verweist auf präurbane Ursprünge und bedeutet so viel wie Dorf, Hof oder selbständige Siedlung. Häufig ist er in Ortsnamen wie beispielsweise Brunswik (Braunschweig) zu finden. Das Grundwort bild leitet sich wiederum... Weiterlesen