Sachsenspiegel

Faksimile der Wolfenbütteler Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Foto: Kulturhistorisches Museum Magdeburg)

Faksimile der Wolfenbütteler Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Foto: Kulturhistorisches Museum Magdeburg)

Der Sachsenspiegel ist eine Aufzeichnung des mittelalterlichen sächsischen Gewohnheitsrechtes und zugleich das erste bedeutende prosaische Werk der deutschen Sprache. Er gilt als bedeutendstes mittelalterliches Rechtsbuch. Als Verfasser wird der rechtskundige Eike von Repgow genannt, dessen Familie sich Mitte des 12. Jahrhunderts in der Nähe des Dorfes Reppichau bei Köthen niederließ und zu den Vasallen des Magdeburger Erzbischofes zählte. Über sein Leben ist nur wenig bekannt. Seine Existenz ist jedoch gesichert, da er in mehreren Urkunden als Zeuge bei Rechtsgeschäften im sächsischen Raum auftritt. Die Qualität seines Werkes lässt den Schluss zu, dass er eine für die damalige Zeit überdurchschnittliche Bildung sowie Kenntnisse über politischen Verhältnisse besessen haben muss.

Die lateinische Urfassung seiner Sammlung des sächsischen Rechtes übersetzte Eike von Repgow auf Betreiben des Grafen Hoyer von Falkenstein ins Deutsche. Sowohl der Autor als auch der Burgherr werden in der Reimvorrede des Sachsenspiegels genannt.
Die Niederschrift des Sachsenspiegels wird auf Grund verschiedener Bezugnahmen im und auf das Werk auf den Zeitraum zwischen 1220 und 1235 eingegrenzt. Über den konkreten Entstehungsort ist nichts bekannt, vermutet wird aber, dass der Sachsenspiegel in der Nähe einer Klosterbibliothek im östlichen Harzvorland abgefasst wurde. Der Autor selbst ergänzte und veränderte sein Werk noch mehrfach und auch fremde Einschübe traten im Lauf der Zeit hinzu, bevor sich zu Beginn des 15. Jahrhunderts die so genannte Vulgata manifestierte.

Die Gründe für die Abfassung eines der ältesten Rechtsbücher entspringen den Umständen der Zeit. Damals wurden Rechtsordnungen in der Regel in Form von mündlich tradiertem Gewohnheitsrecht überliefert. Im Zuge der sogenannten Ostsiedlung stieg die Zuwanderung von Bevölkerungsgruppen aus anderen Teilen des Reiches in die ohnehin schon heterogen besiedelten sächsischen Regionen stark an. Aufgrund des im Mittelalter geltenden Personalitätsprinzips behielten die Zuwanderer ihr eigenes Recht bei, was dazu führte, dass verschiedenste Rechtsordnungen nebeneinander existierten. Um der Gefahr der Vermischung oder gar des Verlusts des eigenen Stammesrechtes zu begegnen, wurde die schriftliche Fixierung schlichtweg notwendig.

Inhaltlich setzte sich Eike von Repgow vor allem mit feudalen und bäuerlichen Rechtsverhältnissen auseinander, woraus auch die Einteilung in Landrecht und Lehnrecht resultierte. Er behandelte aber auch juristische Fragen, die die Sonderinteressen bestimmter Gruppierungen wie Juden, Kaufleute, Kleriker und Angehörige verschiedener Stämme betrafen sowie Probleme des Familien-, Erb- und Eherechts, Vorschriften zum mittelalterlichen Gerichtsverfahren oder zu Verbrechen und Strafen. Sogar einfache Regelungen des Straßenverkehrs enthält der Sachsenspiegel. Einmal mehr wird hierin die Vielfältigkeit und Komplexität mittelalterlicher Rechtsordnungen deutlich.

Obwohl der Sachsenspiegel als private Sammlung entstand und damit keinen offiziellen Charakter besaß, wurde er in den folgenden Jahrhunderten häufig wie ein Text mit normativer Kraft behandelt. Die Wirkmacht des Textes strahlte dabei weit über die Heimat des Verfassers hinaus. Zusammen mit dem Magdeburger Recht verbreitete sich der Sachsenspiegel entlang der Handelsstraßen vor allem nach Osteuropa. In über 400 Handschriften ist er bis heute nicht nur in deutschen, sondern auch in lateinischen, russischen, polnischen, tschechischen, ukrainischen und niederländischen Versionen überliefert. Der Sachsenspiegel war Vorbild für weitere Rechtsbücher und noch bis ins 19. Jahrhundert in manchen Regionen gültig. Einige grundlegende Rechtsgedanken des Sachsenspiegels wirken sogar bis in die heutigen Rechtsordnungen hinein.

 

Literatur:

Mamoun Fansa: Der sassen speyghel. Sachsenspiegel – Recht – Alltag, 2 Bde, Oldenburg 1995.

Heiner Lück: Magdeburg, Eike von Repgow und der Sachsenspiegel, in: Magdeburg. Die Geschichte der Stadt 805−2005, hg. vo. Matthias Puhle u. Peter Petsch, Dössel 2005, S. 155 ff.

Heiner Lück: Sachsenspiegel und Magdeburger Recht. Europäische Dimensionen zweier mitteldeutscher Rechtsquellen (= Adiuvat in itinere V), Hamburg 1998.

Heiner Lück: Der Sachsenspiegel. Das berühmteste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters, Darmstadt 201.