Schöffen und Schöffenstuhl

Schöffen sind Personen, die mit Aufgaben der Rechtsprechung befasst sind. Im Mittelalter waren sie gleichsam in der Verwaltung beschäftigt. Die Bedeutung des „beisitzenden Urteilers“ leitet sich vom germanischen skapjan ab, das im Rechtssinne „verordnen“ meint. Streitschlichtung und Rechtsprechung waren in germanischer Zeit eine Angelegenheit des gesamten Rechtsverbandes, d. h. einer Siedlung, Region oder gar eines ganzen Stammes. An den dazu stattfindenden Versammlungen nahmen die volljährigen Männer der jeweiligen Gruppe teil.

Die zunehmende soziale Ausdifferenzierung und Spezialisierung der Gesellschaft führte gleichwohl zu einer Ausdifferenzierung der Rechtsprechung. Erst nach 770 traten im fränkischen Reich Schöffen als Urteiler auf und ersetzten die merowingischen Rachinburgen.

Karl der Große nutzte die wachsende Autorität gerichtlicher Streitbeilegung und institutionalisierte die Schöffen im Interesse der karolingischen Zentralgewalt im Rahmen seiner Gerichtsreform. Er verstärkte die Legitimation des Gerichtsverfahrens, indem er die Schöffen zu Beauftragten der Krone machte. Die Tätigkeit des Schöffen wurde so zu einem festen und geregelten Amt, das gleichzeitig den Einfluss übermächtiger Grafen eindämmen sollte. Die aufwändige Tätigkeit als Schöffe setzte zunächst eine wirtschaftliche Absicherung durch Landbesitz und Ansehen voraus. Aufgabe der karolingischen Schöffen im Grafengericht war es, Recht zu sprechen, vornehmlich zu Fragen des Eigentumes, des Erbes und zu gravierenden Strafen.

Die karolingische Schöffenverfassung in ihrer spezifischen Form konnte sich jedoch nie in allen Teilen des fränkischen Reiches durchsetzen, so gab es zum Beispiel bei den Friesen sowie an der Nord- und Ostsee und auch im späteren lübischen Recht keine Schöffen. Weitgehend durchgesetzt hat sich die Schöffenverfassung bei den Sachsen, denen sie nach dem Ende der blutigen Auseinandersetzungen mit den Franken von diesen vorgeschrieben wurde. Das im Hoch- und Spätmittelalter weit verbreitete Schöffentum in Dorf-, Land- und Stadtgerichten stand jedoch nicht mehr in der unmittelbaren Tradition der fränkischen Schöffen. Erhalten blieb gleichwohl die Einschränkung auf einen engen Urteilerkreis wie auch die Form des Amtes.

In der Geschichte der europäischen Städte zählt das Schöffenamt zu den zentralen Einrichtungen der juristischen und institutionellen Entwicklung. Die Schöffen versammelten sich am Schöffenstuhl (auch Schöffengericht). Der Begriff Schöffenstuhl bezeichnet dabei sowohl den Ort an dem die Schöffen tätig waren, als auch die Institution an sich. Seit der Mitte des 12. Jahrhunderts sind die Schöffen als Amtsträger bezeugt und mit Aufgaben der Rechtsprechung betraut. Sie standen oft unmittelbar in Zusammenhang mit dem Heraustreten der wachsenden Städte aus dem grundherrschaftlichen Verband, deren anfallende Verwaltungsaufgaben sie zunächst ebenfalls übernahmen.

Die Rechtsprechungsbefugnisse der Schöffen betrafen im Allgemeinen alle anfallenden Rechtsangelegenheiten und erstreckten sich auf alle Bürger ihrer Stadt. Die Schöffen vertraten aber auch die Anliegen der Stadt gegenüber dem Landesherren und waren somit Träger des Strebens nach städtischer Selbstverwaltung und Freiheit. Auch innerhalb der mittelalterlichen Städte war das Schöffenamt vor allem der wohlhabenden Oberschicht, zumeist Kaufleuten, vorbehalten, die in der Regel bis zum 16. Jahrhundert keine studierten Juristen waren.

Im Laufe der Jahrhunderte unterlag der Aufgaben- und Kompetenzbereich der Schöffen einigen Wandlungen. Immer häufiger übernahm ein Rat die Verwaltungs- und Rechtsetzungsangelegenheiten, während die Schöffen auf die Rechtsprechung beschränkt wurden. Eine besondere Bedeutung kam den Magdeburger Schöffen bei Anfragen von auswärtigen Städten hinsichtlich der Auslegung von Normen des Magdeburger Rechtes zu. Es waren die von den Schöffen empfohlenen Rechtsweisungen und –belehrungen, die wesentlich zur Verbreitung einzelner Stadtrechte und zur Entstehung von stadtrechtlichen Verbindungen beitrugen.

 

Literatur:

Marc Boone: Art. „Schöffe, Schöffengericht, Schöffenbank“, in: Lexikon des Mittelalters Bd. 7, München 2002, Sp. 1514 ff.

Heiner Lück: Der Magdeburger Schöffenstuhl als Teil der Magdeburger Stadtverfassung, in: Hanse, Städte, Bünde. Die sächsischen Städte zwischen Elbe und Weser um 1500. Ausstellung Kulturhistorisches Museum Magdeburg, 28. Mai bis 25. August 1996, Braunschweigisches Landesmuseum Ausstellungszentrum Hinter Aegidien 17. September bis 1. Dezember 1996, hg. v. Matthias Puhle, Magdeburg 1996, S. 138 ff.

Weiterführende Informationen zu Schöffen und ihren Aufgaben finden Sie hier: https://www.anwalt.org/schoeffe/