Gerade

Die Gerade ist das weibliche Gegenstück zum Heergewäte und im mittelalterlichen deutschen Recht ein Teil des Hausrates. Im hochmittelalterlichen Sachsenspiegel ist die Gerade ein Sondervermögen, das der Ehefrau beim Tode des Ehemanns als Voraus zufällt. Beim Tod der Frau fällt die Gerade an die nächste weibliche Verwandte. Bei der Gerade handelt es sich um Gegenstände des weiblichen Bedarfs wie Frauenkleider, Wäsche, Schmuck und Kleinvieh. Die Gerade ist seit der Mitte des 12. Jahrhunderts schriftlich nachweisbar. Sie war auch bei Vertretern ärmerer sozialer Schichtenverbreitet. Bei ihnen umfasste es jedoch keinen oder wenig Schmuck, sondern desto eher Betten, Tücher und Stoffe.

Vincent Hecht

Literatur:

Robert-Henri Bautier u.a. (Hg.): Lexikon des Mittelalters. Bd. IV: Erzkanzler – Hiddensee. München 2003.