Die Geschichte der heutigen Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts beginnt bereits zur Zeit der Karolinger. Die erste Erwähnung Magdeburgs stammt aus dem Jahre 805 im Diedenhofener Kapitular Karls des Großen als Magadoburg. Zu dieser Zeit war Magdeburg Fernhandelsplatz und Grenzort zu den slawischen Gebieten östlich der Elbe.
Zu einem nachhaltigen Aufschwung kam es in der Zeit des Herrschergeschlechts der Ottonen. Unter dem späteren Kaiser Otto dem Großen (reg. 936–973) wurde Magdeburg eines der wichtigsten Zentren des Reiches. 929 bestimmte er Magdeburg zur Morgengabe für seine erste Gemahlin Edgith. Die befestigte Stadt diente zunächst als Stützpunkt gegenüber den eroberten ostelbischen, slawischen Gebieten. Archäologische Befunde der Kirchenbauten dieser Zeit verdeutlichen gleichermaßen die imperiale und sakrale Bedeutung der Stadt für die Ottonen. Schließlich wählte nicht zufällig Kaiser Otto der Große den Magdeburger Dom als Grablege für sich und seine Gattin Edgith.
Eine besondere Rolle sollte Magdeburg bei der Missionierung der zum Teil noch zu erobernden slawischen Gebiete spielen. Mit Zustimmung des Papstes richtete Otto der Große ein Erzbistum in Magdeburg ein, das die Geschicke der Stadt in den folgenden Jahrhunderten maßgeblich bestimmen sollte. Erstmalig unterbrochen wurde diese Entwicklung mit dem Aufstand der Slawen im Jahr 983. Unter den Saliern verlor die Stadt schließlich ihre zentrale Rolle für das Reich und für das Herzogtum Sachsen. Erst durch das Wirken des Erzbischofes Norbert von Xanten gewannen das Erzbistum und somit auch die Stadt eine gewisse Bedeutung innerhalb der Kirchenreformbewegung.
Von stadtgeschichtlichem Interesse sind vor allem die Zoll-, Handels- und Reiseprivilegien, die Otto der Große und Otto II. (reg. 973−983) den Magdeburger Händlern zusprachen. Bereits der Chronist Thietmar von Merseburg berichtet vom Beginn einer selbständigen Kaufmannssiedlung. Seit Beginn des 12. Jahrhunderts werden die Einwohner der Stadt in schriftlichen Quellen nicht mehr als Händler sondern als Bürger bezeichnet. Vor allem durch die 1129 erstmals urkundlich belegten Schöffen, die dem vom landesherrlichen Burggrafen eingesetzten Schultheißen zur Seite standen, gewann die entstehende städtische Oberschicht zunehmend Einfluss auf die städtische Gerichtsbarkeit. Ab etwa 1160 begann die Verbreitung des Magdeburger Stadtrechts, das sich stets dynamisch weiterentwickelte und über Magdeburg hinaus als überaus vorteilhaft und innovativ galt. In vielen Städten Osteuropas wurde es im weiteren Verlauf als das deutsche Stadtrecht schlechthin übernommen, und am Ende dieser Entwicklung stand eines der bedeutendsten stadtrechtlichen Netzwerke der europäischen Geschichte.
Die Entwicklung der Stadt Magdeburg selbst war in den folgenden Jahrhunderten stets begleitet von Auseinandersetzungen zwischen städtischen und landesherrlichen Gewalten. Auch wenn Magdeburg nie den Status einer reichsunmittelbaren Stadt erreichte, gelang es den Bürgern, durch Institutionen wie das Schöffenkollegium und ab 1244 auch den Rat, zunehmend die Oberhoheit in Fragen der städtischen Verwaltung, Rechtsprechung und -setzung zu erlangen. Ebenso ist die weitere Entwicklung dieser Institutionen und die Ausgestaltung des Stadtrechts von anhaltenden Auseinandersetzungen um Kompetenzen geprägt gewesen. Der Rat, zunächst ein Ausschuss der Schöffen für die Verwaltung der Stadt, übernahm in den Jahren 1293/94 ganz die Verwaltungsaufgaben und erlangte in der Folgezeit zunehmend Einfluss auf die städtische Gerichtsbarkeit. Das Schöffenkollegium verlor hingegen seine Bedeutung innerhalb der Stadt und wurde mehr und mehr auf die Spruchtätigkeit im Schöffenstuhl beschränkt. Gleichzeitig gewann es an Gewicht als rechtsberatendes Kollegium von auswärtigen Städten und stärkte somit seine Rolle als Spruchkörper des Magdeburger Rechtes.
Die anhaltenden Auseinandersetzungen der Stadt mit dem erzbischöflichen Landesherrn gipfelten in einem bewaffneten Konflikt, der seinen Höhepunkt 1325 mit der Ermordung des Erzbischofes fand. Vom anschließenden Bann konnten sich die Stadt und ihre Bürger nur durch tiefgreifende Zugeständnisse lösen. Ende des 15. Jahrhunderts setzte der Erzbischof endgültig seine Stadtherrschaft durch. Nichtsdestotrotz behielt der Schöffenstuhl und damit die Stadt zunächst ihre zentrale Rolle innerhalb der Städte des Magdeburger Rechtes bei.
Eine weitere maßgebliche Zäsur in der Geschichte Magdeburgs stellt die Hinwendung seiner Bürger zur lutherischen Reformation dar, die in der Belagerung und nahezu vollständigen Zerstörung der Stadt durch kaiserliche Truppen im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges gipfelte. Damit einher ging die Zerstörung des Archivs des Magdeburger Schöffenstuhles. Die fortschreitende Entstehung von Nationalstaaten und die Rezeption des gelehrten römischen Rechtes führten schließlich zum Ende der zentralen Funktion des Magdeburger Schöffenstuhles als Beratungsgremium für zahlreiche Städte Magdeburger Rechtes in Osteuropa.
Die Geschichte der Stadt ist anschließend vor allem durch die Umwandlung des Erzstiftes Magdeburg nach dem Westfälischen Frieden 1648 in ein erbliches und weltliches Herzogtum und den Status als preußische Festungsstadt bestimmt. Die Weiterentwicklung und das Wachstum der Stadt wurden damit bis zur Aufhebung des Festungsstatus im Jahr 1900 stark eingeschränkt.
Literatur:
Magdeburg. Die Geschichte der Stadt 805−2005, hg. v. Matthias Puhle u. Peter Petsch, Dössel 2005.
Berent Schwineköper: Art. „Magdeburg“, in: HRG 3 (1984), Sp. 129 ff.