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Opportune Stadtrechtspolitik und bürgerlicher Wohlstand

Das im Havelland gelegene Rathenow wird 1216 erstmals urkundlich erwähnt und erscheint dabei als ein Grenzort des Archidiakonats Brandenburg.[1] Den Ort kennzeichnete ein „bequemer Havelübergang‟[2], der an einer wichtigen Straße zwischen Stendal und Berlin lag. Durch eine weitere in Nord-Süd-Richtung verlaufende Straße zwischen Stralsund und Magdeburg entstand in Rathenow ein Wegekreuz, das den örtlichen Handelsverkehr begünstigte[3] und damit verbunden die städtische Entwicklung vorantrieb. Letztere wurde durch Förderung der brandenburgischen Markgrafen entscheidend beeinflusst, die in Rathenow eine 1295 erstmals erwähnte Burg besaßen. Diese allerdings erwies sich für den Ausbau Rathenows zur Stadt als nachteilig, wie eine im selben Jahr ausgestellte markgräfliche Urkunde ausführt.[4] Beide Siedlungsformen konnten nebeneinander nicht zeitlich bestehen. Demnach gestatteten die Markgrafen Otto († um 1308) und Konrad von Brandenburg († 1304) der Rathenower Bürgerschaft den Abriss der Burg und schenkten ihr deren Bauplatz. Die dadurch gewonnenen Steine durften die Einwohner für den Städtebau verwenden. Zugleich versprachen die Markgrafen, keine neue Burg im Umfeld Rathenows zu errichten.

Abb. 1: Blick auf den Kirchberg und die Schleuse in Rathenow mit dem Denkmal der Schleusenpucker (links). Die mittelalterliche Binnenschifffahrt auf der Havel trug zur Prosperität Rathenows bei. Kanäle und Schleusen ermöglichten einen bis in den Hanseraum führenden Handel.

Diese wichtigen Zusicherungen bildeten nur einen Teil derjenigen Maßnahmen, die bereits seit mehreren Jahren zum Zweck der Förderung und des Ausbaus von Rathenow seitens der Markgrafen ergriffen worden sind. 1284 hatten sie den noch als „burgenses‟ bezeichneten Rathenowern das Recht zugebilligt, ihre Häuser mit so genannten Vorlauben zu bebauen, wogegen kein markgräflicher Getreuer oder Amtsträger einschreiten durfte.[5] Vier Jahre später folgte die Zusicherung des freien Laufs der Havel, in die zum Schutz der Interessen Rathenows keine Wehre eingebaut werden durften. 1294 erhielt die Stadt schließlich das in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Dorfes Jederitz. Dies führte zur Aufgabe des Dorfes, wobei dessen Ackerflächen von der Jederitzer Ackergilde weiterhin bewirtschaftet wurden.[6] Auf Basis der Verleihung dieser Nutz- und Besitzrechte vollzog sich mit großer Wahrscheinlichkeit die planmäßige Anlage Rathenows mit zwei den Stadtkern prägenden Parallelstraßen und einem ursprünglich freien Marktplatz.[7]

Abb. 2: Reste der mittelalterlichen Stadtmauer Rathenows. Der unter Denkmalschutz stehendende einstige Wehrbau schied den Bereich des Stadtrechts vom ländlichen Raum.

Parallel zu diesen städtebaulichen Entwicklungen wurden die rechtlichen Gewohnheiten Rathenows organisiert. Bereits mit ihrer 1295 ausgestellten Urkunde verfügten die beiden brandenburgischen Markgrafen, dass in Rathenow dasselbe Recht gelten solle, wie es die Bürgerschaft von Brandenburg besaß. Nach dem Tod des Markgrafen Woldemar 1319 führten die Rathenower Stadtväter Verhandlungen mit dessen Witwe Agnes († 1334) und deren Tutor Herzog Rudolf von Sachsen († 1356) um den rechtlichen Status des Ortes. Herzog Rudolf billigte Rathenow in Abstimmung mit Agnes daraufhin alle Freiheiten und Rechte Spandaus und Berlins zu: „iura et libertates omnes, quas ciuitati Berlin et ciuitati Spandow precise dedimus et distincte‟.[8] Mit der Sicherung der Herrschaft der Wittelsbacher in Brandenburg huldigte Rathenow Markgraf Ludwig († 1361), von dem die Bürgerschaft 1324 erneut die Bestätigung des brandenburgischen Rechts erhielt.

Abb. 3: Blick auf den Stadtkern von Rathenow mit der Pfarrkirche St. Marien und Andreas, die im 13. Jahrhundert als gotischer Bau entstand.

Eine genaue Klärung, wie es zu diesen Wechseln spezifischer Stadtrechte kam, die alle mit dem Magdeburger Recht verwandt waren, ist nicht eindeutig möglich. Vermutlich orientierte sich die Rathenower Bürgerschaft bei ihren stadtrechtlichen Präferenzen an jeweilige politisch-herrschaftliche Parteiungen. So hatte Herzog Rudolf Ende September 1319 für die Städte Berlin und Cölln, in denen er weilte, eine stadtrechtliche Erweiterung vorgenommen, indem er ihnen die freie Verschiffung von Getreide nach Hamburg zubilligte.[9] Knapp 14 Tage später kam er nach Rathenow und nahm hier die oben angesprochene Rechteverleihung vor, mit der die hiesige Bürgerschaft ebenfalls die Berliner Rechteerweiterung erhielt und die herzogliche Herrschaft in Brandenburg anerkannte. Die erneute Orientierung am Brandenburger Recht durch Rathenow in der Mitte der 1320er Jahre könnte wiederum mit der Etablierung und Durchsetzung der Brandenburger Schöffen als zuständiger Oberhof für die gesamte Mark Brandenburg zusammenhängen, die 1315 erstmals urkundlich formuliert wurde.[10] Diesem Anspruch nach, sollte sich auch der Rat der Stadt Rathenow bei strittigen Fragen des Stadtrechts an die Brandenburger Schöffen wenden.

Im Zusammenhang mit der städtebaulichen und rechtlichen Entwicklung Rathenows ist ein enger Bezug zu den brandenburgischen Markgrafen zu erkennen. Dieser kam allein aufgrund der zahlreichen Aufenthalte des markgräflichen Hofes in Rathenow zustande. Wie festgestellt werden konnte, hielt sich allein Otto IV. von Brandenburg Ende des 13. und Anfang des 14. Jahrhunderts 16 Mal auf der hiesigen Burg auf, womit Rathenow „nach Tangermünde und Prenzlau der drittbeliebteste Aufenthaltsort des Markgrafen war.‟[11] Nach der Schleifung der Burg hatten die Markgrafen innerhalb der Mauern Rathenows einen Hof errichten lassen, der ihnen bei den Reisen durch ihr Herrschaftsgebiet als Unterkunft diente.[12] Diese etablierte Stellung Rathenows im Itinerar der brandenburgischen Markgrafen spiegelt sich im weiteren Verlauf der Stadtgeschichte anhand zahlreicher Bestätigungsurkunden bezüglich der städtischen Rechte wider. Dies ermöglichte dem Rat eine selbstbewusste Haltung und der Bürgerschaft insgesamt einen im Spätmittelalter zu beobachtenden Wohlstand, auf dessen Grundlage die Stadt dem Markgrafen hohe Geldsummen leihen konnte.

Autor: Sascha Bütow

Anmerkungen:

[1] Adolf Friedrich Riedel (Hg.): Codex Diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Bd. 8, Berlin 1847, Nr. 68, S. 132–137.

[2] Vogel, Werner: Art.>Rathenow<, in: Handbuch der historischen Stätten, hrsg. v. Gerd Heinrich, S. 333f.

[3] Bruns, Friedrich u. Weczerka, Hugo: Hansische Handelsstraßen. Textband (= Quellen und Darstellungen zur Hansischen Geschichte N.F. 13/2). Weimar 1967, S. 208–210 u. S. 221–222.

[4] Riedel: Codex Diplomaticus Brandenburgensis (wie Anm. 1), Bd. 7, Berlin 1847, Nr. 4, S. 409f.

[5] Ebd., Nr. 1, S. 408.

[6] Mangelsdorf, Günther: Die Ortswüstungen des Havellandes. Ein Beitrag zur historisch-archäologischen Wüstungskunde der Mark Brandenburg (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 86), Berlin/New York 1994, S. 74–77.

[7] Schich, Winfried: Die Gründung von deutschrechtlichen Marktorten und Städten östlich der Elbe im 12. und 13. Jahrhundert, in: Ders.: Wirtschaft und Kulturlandschaft. Gesammelte Beiträge 1977 bis 1999 zur Geschichte der Zisterzienser und der “Germania Slavica” (= Bibliothek der brandenburgischen und preußischen Geschichte 12), hrsg. v. Ralf Gebuhr u. Peter Neumeister, Berlin 2007, S. 343–358, hier S. 353.

[8] Riedel: Codex Diplomaticus Brandenburgensis (wie Anm. 1), Bd. 7, Nr. 7, S. 411.

[9] Huch, Gaby/Ribbe, Wolfgang (Hrsg.): Regesten und Urkunden zur Geschichte von Berlin/Cölln im Mittelalter (1237 bis 1499) mit Nachträgen für die Zeit von 1500 bis 1813 (= Berlin-Forschung der Historischen Kommission zu Berlin 7; Schriftenreihe des Landesarchivs Berlin 13). Berlin 2008, Nr. 54, S. 76.

[10] Ebel, Friedrich: Brandenburg und das Magdeburger Recht, in: Beiträge zur Entstehung und Entwicklung der Stadt Brandenburg im Mittelalter, hrsg. v. Winfried Schich, Berlin/New York 1993, S. 157–174, hier S. 165.

[11] Fey, Hans-Joachim: Reise und Herrschaft der Markgrafen von Brandenburg (1134–1319) (= Mitteldeutsche Forschungen 84), Köln/Wien 1981, S. 150.

[12] Schich, Winfried: Die Gründung (wie Anm. 7), S. 353.

 

Zitation:

Sascha Bütow: Rathenow. Opportune Stadtrechtspolitik und bürgerlicher Wohlstand, in: Das Magdeburger Recht. Baustein des modernen Europa, 24.10.2023, https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/historische-staedte/rathenow/

 

Bildnachweis:

Abb. 1: Wikimedia Commons, Foto: Clemensfranz [Creative Commons 3.0]

Abb. 2: Wikimedia Commons, Foto: Clemensfranz [Creative Commons 3.0]

Abb 3: Wikimedia Commons, Foto: A. Savon [Creative Commons 3.0]