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Stadtrecht mit hansischen Bezügen

Das für den Schiffsverkehr günstig zwischen Elbe und Elde unmittelbar an der Löcknitz gelegene Lenzen übernahm im Mittelalter das Recht der Stadt Salzwedel. Wann genau dieser Übertragungsakt geschah, ist nicht mit Gewissheit festzustellen. Aus den vorhandenen Schriftquellen lässt sich der Zeitraum hierfür allerdings eingrenzen. 1219 gab der brandenburgische Markgraf Albrecht II. Lenzen als Lehn an Graf Heinrich von Schwerin, womit er sich dessen Gefolgschaft und militärischen Beistand zu sichern beabsichtigte.[1] Bereits 1237 befand sich Lenzen als Lehen im Besitz der beiden Grafen Heinrich und Bernhard von Dannenberg, die die Bürger von Lübeck in diesem Jahr in ihrem gesamten Herrschaftsgebiet von Handelsabgaben, mit Ausnahme des gewöhnlichen Zolls, befreiten. Dies geschah unter expliziter Nennung von Lenzen, Dannenberg und Dömitz.[2] Zu diesem Zeitpunkt muss sich um die Burg Lenzen herum bereits eine ansehnliche Siedlung mit Marktverkehr gebildet haben, die entweder noch unter den Schweriner Grafen oder erst von den Dannenbergern städtische Rechte erhielt. Als spätestens 1252 wiederum der brandenburgische Markgraf, nunmehr Otto III., in den Beisitz Lenzens kam, wurde der Ort in der Bestätigungsurkunde desselben Jahres civitas, also Stadt, genannt.[3]

Otto III. billigte den Lenzener Bürgern dieselben Rechte zu, wie sie alle anderen brandenburgischen Städte besaßen, worunter auch die Zollbefreiung in seinem markgräflichen Herrschaftsgebiet gehörte. Darüber hinaus sollte die Stadt bezüglich der Flüsse Elbe und Elde dieselben Rechte und alle Freiheiten genießen, wie sie schon unter den Grafen Günzel von Schwerin und Bernhard von Dannenberg bestanden. Beiden Grafen kann damit eine Förderung der städtischen Entwicklung Lenzens zuerkannt werden. Schließlich bestätigte Markgraf Otto ein weiteres für die Lenzener Bürger offensichtlich bedeutsames Privileg, wonach sich die Stadt nach den Rechtsgewohnheiten Salzwedels richten und dort rechtlichen Rat einholen durfte.

Es wird deutlich, dass die Bürgerschaft in Lenzen das Salzwedeler Recht nutzte. Vermutlich stammte ein überwiegender Teil der städtischen Einwohner aus der altmärkischen Region um Salzwedel und setzte sich deshalb für die Übernahme der dortigen Stadtrechtsgewohnheiten ein. Ein markanter Unterschied zum Magdeburger Recht bestand v.a. in Bezug auf Erbrechtsregelungen und Handel. Mit der Verbindung zu Salzwedel ergaben sich zugleich enge Kontakte zu Städten der Hanse wie z.B. Hamburg, Lübeck und Rostock und besaßen Lenzener Bürger weitreichende Netzwerke. Das Hamburgische Schuldbuch von 1288 verdeutlicht diesen Sachverhalt,[4] da es eine Reihe von Eintragungen enthält, die mit Geldgeschäften Lenzener Bürger in Verbindung stehen. Demgemäß ergaben sich zum Beispiel im Rahmen der Handelskontakte des Johann von Gorne aus Lenzen familiäre Bande zum bedeutenden Hamburger Geschlecht Miles, deren Mitglieder häufig im Stadtrat tätig waren.[5]

Geschäftsbeziehungen und familiäre Verbindungen waren untrennbar miteinander verwoben. Das Salzwedeler Recht bot zudem eine wichtige Basis für Kontakte, da es viele Bezüge zu den Stadtrechten der Hansestädte an Nord- und Ostsee aufwies. Im gegenseitigen Austausch konnten sich die Städte auf ähnliche Rechtsgewohnheiten stützen, was den alltäglichen Umgang miteinander erleichterte. Durch geschickte Politik ihres Rates besaßen Lenzener Bürger beispielsweise umfangreiche Verkaufs- und Handelsrechte im Hanseraum. Eine wichtige dorthin verschiffte Ware war Eichenholz, das im s.g. Kuhblank bei Lenzen geschlagen und als wagenschott gesägte Holzplanken (lignorum wagenshot) transportiert wurde.[6] Neben Holz war vor allem brandenburgisches Getreide ein wichtiges von Lenzen auf Löcknitz, Elde und Elbe gen Norden verschifftes Gut. Zu den Hamburger Geschäftsfreunden der Lenzener Bürger gehörten u.a. auch Kaufleute aus Flandern. Der schon erwähnte Johannes von Gorne beispielsweise stand mit dem aus Utrecht stammenden Jacob von Wedde in Geschäftsbeziehungen und versprach diesem die Tilgung einer Geldschuld am 21. Juli 1295.[7]

Über ihren präferierten Marktort Hamburg hinaus standen Lenzener Bürger in Kontakt mit weiteren Hansestädten, erwarben Güter und ließen sich mitunter dort nieder. So ergaben sich häufig Verflechtungen in Rechtsgeschäften, die der Regelung zwischen den Städten bedurften, wie einer im Stadtarchiv Tallinn überlieferten Urkunde aus dem Jahr 1414 entnommen werden kann. Aus ihr ist zu erfahren, dass der Lenzener Bürger Claus Ditleves als Bruder und Erbe des in Lübeck verstorbenen Heinrich Ditleves, der Bürger im heute Tallinn genannten Reval war, rechtmäßige Ansprüche auf Güter in Reval besaß. Um diese übernehmen zu können, wandte sich der Lenzener Rat an Reval und bestätigte die Herkunft des Claus Ditleves mit der Bitte, ihm die Besitzungen seines Bruders zu überlassen.[8] In typischer Weise zeigt sich hier, dass Regelungen von Erbvorgängen eine wichtige Kompetenz mittelalterlicher Stadträte war.

Ob sich Lenzen wie Salzwedel im späten Mittelalter im Zuge herrschaftlicher Verdichtung innerhalb der Markgrafschaft Brandenburg stärker am Stendaler bzw. Brandenburger Recht orientierte, ist mangels Quellen nicht erwiesen, liegt jedoch nahe, zumal sich im Übergang zum 16. Jahrhundert auch die Bindung an die Hanse stark lockerte.

Autor: Sascha Bütow

Anmerkungen:

[1] Mecklenburgisches Urkundenbuch, hg. vom Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 1: 768–1250, Schwerin 1863, Nr. 251, S. 251.

[2] Ebd., Nr. 466, S. 463.

[3] Codex Diplomaticus Brandenburgensis, hg. von Adolf Friedrich Riedel, Reihe A, Bd. 25, Berlin 1863, Nr. 3, S. 2.

[4] Das hamburgische Schuldbuch von 1288, bearb. von Erich von Lehe (=Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg 4), Hamburg 1956.

[5] Vgl. Erich von Lehe: Hamburgs Verbindungen zu Kaufleuten der Prignitz in der frühen Hansezeit, in: Prignitz-Forschungen 1 (1966), S. 57–71 , hier S. 62.

[6] Sascha Bütow: Die brandenburgische Binnenschifffahrt auf Klein- und Nebenflüssen im 13. und 14. Jahrhundert, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Prignitz 11 (2011), S. 5–92, hier S. 82.

[7] wie Anm. 4, S. 89.

[8] Tallinn, Magistratsarchiv, TLA.230.1I. 529.

 

Zitation:

Sascha Bütow: Lenzen (Elbe). Stadtrecht mit hansischen Bezügen, in: Das Magdeburger Recht. Baustein des modernen Europa, 13.02.2020, https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/historische-staedte/lenzen/