Vom Marktprivileg zum Stadtrecht:
Das bis in die Frühe Neuzeit hinein als Stadt des Magdeburger Rechts berühmte und weit in den Osten Europas ausstrahlende Magdeburg erscheint im Jahr 805 erstmals in der schriftlichen Überlieferung. Als einer von mehreren im Diedenhofener Kapitular Kaiser Karls des Großen (reg. 768–814) genannten Kontrollposten entlang von Elbe und Saale sollte von „magadoburg“ aus der Waffenhandel in die slawische Welt unterbunden werden.
Nach dieser urkundlichen Ersterwähnung dauerte es über 100 Jahre, bis Magdeburg wieder genannt wurde: Am 21. September 937 gründete König Otto I. (reg. 936–973) hier ein den Heiligen Innozenz, Petrus und Mauritius geweihtes Benediktinerkloster, das er in den folgenden Jahren reich ausstattete. Da das mittelalterliche Reich keine Hauptstadt hatte, übte der römisch-deutsche König seine Herrschaft in permanentem Ritt durch die einzelnen Regionen aus. Magdeburg, an einer Furt über die mittlere Elbe und damit in der Kontaktzone zur slawischen Welt gelegen, wurde dabei Ottos bevorzugter Aufenthaltsort.
Für Magdeburg ist in den Schriftquellen ein „palatium“ Ottos I. bezeugt, worunter ein oder mehrere repräsentative Gebäude zu verstehen sind, in denen er als König und seit 962 als Kaiser seine Regierungsgeschäfte tätigte, Gesandtschaften empfing, Urkunden ausstellte und Recht sprach. Der Ort muss demnach schon früh baulich ausgestaltet worden sein. Im Jahr 968 gelang es Otto schließlich, Magdeburg vom Papst zum Sitz eines Erzbischofs erheben zu lassen. Die neu eingerichteten Bistümer Merseburg, Meißen und Zeitz sowie Havelberg und Brandenburg wurden Erzbischof Adalbert von Magdeburg (amt. 968–981) als Suffragane unterstellt. Riesige, vielfach noch vollends zu christianisierende Gebiete östlich der Elbe zählten zum Einflussgebiet des neuen Erzbistums. Magdeburg stand nun nominell gleichrangig neben Trier, Mainz, Köln, Salzburg und Hamburg-Bremen, den altehrwürdigen Erzbistümern des Reiches.
Dem rasanten Aufstieg Magdeburgs folgte ein lang andauernder Niedergang. Im Sommer 983 machte ein Slawenaufstand einen Großteil des rechts der Elbe Erreichten zunichte: Die Bischofssitze in Brandenburg und Havelberg gingen ebenso verloren wie die Oberherrschaft über jene Gebiete. Das noch junge Erzbistum war in seiner Ausdehnung dadurch empfindlich geschmälert. In der Folgezeit lockerten sich die Bindungen Magdeburgs zum Königtum. In der Zeit der späten Ottonen hatte Magdeburg durch die Einrichtung des Erzbistums Gnesen unter Otto III. (reg. 983–1002) eine weitere erhebliche Minderung seines Einflusses Richtung Osten hinzunehmen. Zur Zeit Heinrichs II. (reg. 1002–1024) avancierte infolge von dessen konfliktreicher Polenpolitik Merseburg zum bevorzugten königlichen Aufenthaltsort in Ostsachsen. Mit dem Übergang der Königsherrschaft an die Salier setzte sich Magdeburgs Bedeutungsrückgang fort. Unter Konrad II. (reg. 1024–1039) und Heinrich III. (reg. 1039–1056) wurde Goslar zum wichtigsten Ort in Sachsen.
Ab der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts überschatteten Auseinandersetzungen Heinrichs IV. (reg. 1056–1105) und Heinrichs V. (reg. 1105–1125) mit dem sächsischen Adel das Verhältnis zu den Magdeburger Erzbischöfen. Räumlich spielten sich diese Konflikte vielfach in der Region um den Harz ab, was zur Folge hatte, dass der König einerseits häufig „nah“, andererseits aber Magdeburg und seinen Erzbischöfen infolge ihrer Verwicklung in die Konflikte Königs „fern“ war. Dadurch verlor die Magdeburger Kirche weiter an Einfluss, Gebieten und herrscherlicher Gunst. In der Zeit Lothars III. (reg. 1125–1137), auf dessen Betreiben Norbert von Xanten zum Erzbischof von Magdeburg (amt. 1126–1134) erhoben wurde, kam es kurzfristig zu einer Wiederannäherung, doch unter dem Staufer Konrad III. (reg. 1138–1152) geriet Magdeburg, das sich auf die Seite der konkurrierenden Welfen gestellt hatte, erneut in eine schwierige Lage. Erst mit dem Episkopat Wichmanns von Seeburg (amt. 1152/54–1192), der auf Betreiben Friedrichs I. Barbarossa (reg. 1152–1190) von Naumburg nach Magdeburg versetzt worden war, beruhigten sich die Verhältnisse, und es begann eine erneute Glanzzeit Magdeburgs.
Kirchen- und reichspolitischer Rückschritt auf der einen, innerer, siedlungs- und baugeschichtlicher Fortschritt auf der anderen Seite – so könnte man die Entwicklung Magdeburgs seit dem 11. Jahrhundert charakterisieren. Schon am Ende des 10. Jahrhunderts hatte sich in Magdeburg eine Kaufmannssiedlung mit Marktrecht etabliert. Deren Entwicklung wurde begünstigt durch die Lage am Ostrand der ertragreichen Magdeburger Börde an der Elbe. Diese stellte zugleich eine wichtige Verkehrsader von Süden nach Norden dar, von deren Handel per Schiff die sich entwickelnde Stadt profitierte. Otto I. hatte die Zoll- und Münzeinkünfte in den Jahren 937 und 942 dem Moritzkloster überlassen. Die Einkünfte aus diesem „mercatus“ bestätigte er 965 nochmals und überließ dem Moritzkloster damit zugleich seine Verfügungsgewalt über den Markt und dessen Bewohner. 968 gingen diese Rechte an den Erzbischof über, der von da an Stadtherr war. Zusätzlich erhielt er den Königsbann über Magdeburg (die königlichen Rechte) sowie die Rechtsprechung über die in der Urkunde erstmals genannte Gruppe der Juden und die übrigen ansässigen Kaufleute. Otto II. bestätigte und erweiterte diese Verfügungen in den Jahren 973, 975 und 979 und gewährte den in Magdeburg lebenden Kaufleuten überdies Befreiung von allen städtischen Abgaben und den Wege-, Brücken- und Flusszöllen. Für 1016 nannte Bischof Thietmar von Merseburg (amt. 1009–1018) in seiner Chronik „optimi civitatis“, womit eine herausgehobene Schicht innerhalb der Stadt greifbar wird. Konrad II. betonte 1025 in einer Privilegienerneuerung, dass die Magdeburger im Reich und in den „barbaricis regionibus“ (barbarischen Regionen) Handel treiben dürften.[1] Dies hat die städtische und wirtschaftliche Entwicklung Magdeburgs nachhaltig gefördert. Die weitere innerstädtische und rechtliche Entfaltung Magdeburgs ist in Umrissen erkennbar: Für das 11. Jahrhundert ist ein Stiftsvogt bezeugt, der im Rahmen der bischöflichen Stadtherrschaft die hohe Gerichtsbarkeit, also auch die Blutgerichtsbarkeit versah und die militärische Befehlsgewalt innehatte.
Für das Jahr 1100 wird für Magdeburg ein Niedervogt des Stadtgerichts genannt, der spätere Schultheiß. Damals sind auch erstmals die „cives urbis“ zu greifen, die Bürger der Stadt. Neben dem Schultheißen fungierten sie später als Schöffen („Schöppen“). Spätestens zu diesem Zeitpunkt existierte in Magdeburg eine städtische Gemeinde mit eigener Niedergerichtsbarkeit, aber in Abhängigkeit vom erzbischöflichen Stadtherrn. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts sind Innungen nachweisbar (Gerber und Schuhmacher, Gewandschneider, Schilderer), Indiz für eine zunehmende handwerkliche Differenzierung. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts entwickelte sich ein Stadtrat, der – in Teilen in Auseinandersetzung mit den Erzbischöfen, die nominell weiterhin die Stadtherren blieben – fortan im Wesentlichen die innerstädtischen Geschicke bestimmte. Seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert war Magdeburg Mitglied der Hanse und des sächsischen Städtebunds. Versuche Magdeburgs, Freie Reichsstadt zu werden, scheiterten, wenngleich sich die Bindungen an den Erzbischof immer mehr lockerten und dieser schließlich im frühen 16. Jahrhundert seinen Amtssitz in die Moritzburg nach Halle verlagerte.
Neben dem Fernhandel war insbesondere die Rechtsentwicklung für den Aufstieg Magdeburgs seit dem 12. Jahrhundert verantwortlich. In jener Zeit hatten sich die gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem 10. Jahrhundert drastisch gewandelt, Folge eines seit der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts in Europa einsetzenden, von klimatischen, politischen und sozialen Veränderungen ausgelösten Wandlungsprozesses, der zahlreiche Aspekte des damaligen Lebens betraf. Erzbischof Wichmann reagierte darauf sowie auf lokale Erfordernisse und ließ eine Reihe von Rechtsverbesserungen vornehmen, um die Stellung der Kaufleute und der Bürger zu stärken. In einer erzbischöflichen Urkunde von 1188 sind einige dieser Neuerungen greifbar: Die Gerichtsgefahr wurde beseitigt, Formfehler führten somit von nun an nicht mehr automatisch zu einer Niederlage vor Gericht. Die Haftung des Vaters für Vergehen seines Sohnes wurde aufgehoben, was bedeutet, dass an die Stelle der bisherigen Sippenhaftung das moderne und bis heute gültige Prinzip der „Strafbarkeit auf eigene Verantwortlichkeit“ trat. Die Verjährung im Falle schwerer Vergehen wurde beseitigt. Und nicht zuletzt wurde die Möglichkeit, Gerichtsverfahren zu verschleppen, eingeschränkt. Für die Weitsicht Wichmanns spricht, dass diese Vergünstigungen für Einheimische wie Ortsfremde gleichermaßen gelten sollten. Damit wurde die Attraktivität Magdeburgs als Handelsplatz gestärkt. Das schon bald sogenannte Magdeburger Recht war in starkem Maß Kaufmannsrecht, entwickelte sich aber auch zu einem Stadtrecht. Weitere Maßnahmen dienten dem Schutz von Bürgerversammlungen, die damit zugleich als Instrument der innerstädtischen politischen und rechtlichen Entscheidungsfindung sichtbar wurden.
Das Magdeburger Recht gewann Vorbildcharakter für zahlreiche andere Städte, insbesondere in Ostmitteleuropa, wo es vielfach mit deutschem Recht schlechthin gleichgesetzt wurde. Magdeburg und die Orte mit Magdeburger Recht (insgesamt etwa 1.000) blieben zum Teil über Jahrhunderte in Kontakt. In strittigen Fällen wandte man sich nach Magdeburg und bat dort um Rechtsauskunft („Rechtszug nach Magdeburg“). Der Magdeburger Schöffenstuhl besaß damit als sogenannter Oberhof die Interpretationshoheit über das Recht und übte auf diese Weise in der Rechtsausbildung über Jahrhunderte hinweg großen Einfluss aus.
Magdeburg nahm in der Folgezeit einen weithin erkennbaren Aufschwung. Die städtische Siedlung wurde deutlich erweitert. Zahlreiche neue geistliche Einrichtungen etablierten sich. Die berühmte Magdeburger Sakraltopografie entstand, dazu gehörten der ab 1209 neu erbaute Dom (erstmals auf dem Gebiet des deutschen Reichs des Mittelalters in gotischen Formen), das bereits im 12. Jahrhundert errichtete Kloster Unser Lieben Frauen, die Markt- und Ratskirche St. Johannis, die Pfarrkirche St. Petri und weitere Klöster, unter anderen der Franziskaner und Dominikaner – und ab 1240 der sogenannte Magdeburger Reiter. Aus einer kleinen Siedlung wurde bis ins Spätmittelalter eine der größten Städte Deutschlands.
Autor: Stephan Freund
Anmerkung:
[1] Diplom Konrads II. Nr. 18 vom 4. Februar 1025, in: Die Urkunden Konrads II. mit Nachträgen zu den Urkunden Heinrichs II., unter Mitw. v. Hans Wibel u. Alfred Hessel hg. v. Harry Breslau, Hannover/Leipzig 1909, S. 21.
Quellen:
Die Urkunden Konrads II. mit Nachtragen zu den Urkunden Heinrichs II., unter Mitw. v. Hans Wibel u. Alfred Hessel hg. v. Harry Breslau, Hannover/Leipzig 1909.
Weiterführende Literatur:
Matthias Becher: Die Auseinandersetzung Heinrichs IV. mit den Sachsen. Freiheitskampf oder Adelsrevolte?, in: Vom Umbruch zur Erneuerung. Das 11. und beginnende 12. Jahrhundert. Positionen der Forschung, hg. v. Jörg Jarnut u. Matthias Wemhoff (= Mittelalter Studien des Instituts zur Interdisziplinären Erforschung des Mittelalters und seines Nachwirkens 13), München 2006, S. 357–368.
Helmut Beumann: Theutonum nova metropolis. Studien zur Geschichte des Erzbistums Magdeburg in ottonischer Zeit (= Quellen und Forschungen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 1), Köln/Weimar/Wien 2000.
Caspar Ehlers: Vom karolingischen Grenzposten zum Zentralort des Ottonenreiches. Neuere Forschungen zu den frühmittelalterlichen Anfängen Magdeburgs (= Magdeburger Museumshefte 24), Magdeburg 2012.
Stephan Freund: Die Gesta archiepiscoporum Magdeburgensium, in: Literatur in der Stadt. Magdeburg in Mittelalter und Früher Neuzeit (= Beihefte zum Euphorion 70), hg. v. Michael Schilling, Heidelberg 2012, S. 11–32.
Brigitta Kunz: Siedlungsentwicklung im Umfeld des Domes. Magdeburg im 8. – 14. Jahrhundert (= Veröffentlichungen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt. Landesmuseum für Vorgeschichte 71), Halle an der Saale 2017.
Matthias Puhle (Hg.): Otto der Große, Magdeburg und Europa, 2 Bde., Magdeburg 2001.
Matthias Puhle (Hg.): Aufbruch in die Gotik. Der Magdeburger Dom und die späte Stauferzeit, Bd. 1 (Essays), Mainz 2009.
Matthias Puhle: Magdeburg. Kleine Stadtgeschichte, Regensburg 2018.
Matthias Puhle u. Peter Petsch (Hg.): Magdeburg. Die Geschichte der Stadt 805–2005, Dössel 2005.
Zitation:
Stephan Freund: Magdeburg. Vom Marktprivileg zum Stadtrecht, in: Das Magdeburger Recht. Baustein des modernen Europa, 11.06.2020, https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/historische-staedte/magdeburg/
Der Beitrag ist bereits in ähnlicher Form erschienen in: Gabriele Köster und Christina Link (Hg.): Faszination Stadt. Die Urbanisierung Europas im Mittelalter und das Magdeburger Recht (Katalog zur gleichnamigen Sonderausstellung vom 1.September 2019 – 2.Februar 2020), Dresden 2019, S. 190–194.