Berlin-Cölln. Zwei mittelalterliche Marktorte an der Spree – eine selbstbewusste Doppelstadt:
Ohne seinen Bären als Wappentier lässt sich Berlin heute kaum vorstellen. An zahllosen Plätzen in der Stadt begegnet er uns als Denkmal, Hinweisgeber oder imageförderndes Attribut von Unternehmen und Vereinen. Unstrittig ist, dass der Bär bereits im Mittelalter seinen Weg in das Siegel der Stadt Berlin gefunden hat. Erstmals erscheint der Bär 1338 in der Mitte eines ratsherrlichen Siegels. Noch älter ist eine aus dem Jahr 1280 stammende Darstellung zweier Bären, die einen in der Mitte des Siegels stolz stehenden Adler als Wappentier Brandenburgs einrahmend anblicken. Diese und weitere Beispiele zeigen, dass sich das Berliner Siegelbild über Jahrhunderte gewandelt und der Bär erst allmählich zum untrennbar mit der Bürgerschaft verbundenen Wappentier avancierte. Vieles spricht dafür, den Ursprung des Bärenmotivs im Ortsnamen Berlins zu suchen, der vermutlich auf das slawische Wort brlo zurückgeht, womit ein im Sumpf liegendes Trockengebiet bezeichnet wurde. Tatsächlich dürfte diese Beschreibung der topografischen Situation zur Zeit der Gründung Berlins nahekommen. So entstanden im Bereich des hier gebildeten Niederungsgebiets der Spree gegen Ende des 12. Jahrhunderts die zwei im Zusammenspiel von Neu- und Altsiedlern geprägten Orte Berlin und Cölln an gegenüberliegenden Seiten des Flusses. Deren Entwicklung wurde in erster Linie durch Verkehr und Handel begünstigt, der die örtlichen Gewerke wie beispielsweise Kürschner, Schuhmacher und Schneider stärkte. So stießen in Berlin-Cölln zwei wichtige Landstraßen aufeinander, die hier einen Kreuzungs- und Umschlagspunkt bildeten. Eine von ihnen verband Magdeburg mit Posen/Poznań, Breslau/Wrocław und weiteren Siedlungen im heutigen Polen. Die andere Straße verlief zwischen Meißen, den Lausitzen und den sich an der Ostseeküste entwickelnden Handelszentren. Die Spree selbst bildete wie schon zur slawischen Zeit einen kaum weniger bedeutenden Verkehrsweg, der Berlin mit Hamburg, Fürstenwalde, dem Spreewald und dem Dahmeland verband.
Das Zentrum der frühstädtischen Entwicklung Berlins befand sich im Bereich des Alten Marktes, der heute Molkenmarkt genannt wird und in dichter Nachbarschaft der Nikolaikirche liegt, deren bauliche Spuren bis in die Zeit um 1232 zurückverfolgt werden können. Mit der nach Norden gerichteten Erweiterung der Stadt entstanden in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts der Neue Markt und die dortige Marienkirche, die 1292 erstmals urkundlich erwähnt wird. Cöllns Entwicklung dagegen ist eng mit der dortigen Petrikirche verbunden, deren bauliche Reste bis in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts zurückgehen. Zu dieser Zeit war hier ein Pfarrer namens Symeon tätigt, der als Zeuge eines am 28. Oktober 1237 getätigten Rechtsgeschäfts Erwähnung findet. Dabei handelt es sich um den ersten schriftlichen Nachweis der Doppelstadt Berlin-Cölln überhaupt, auf den sich bis heute gefeierte Jubiläumsveranstaltungen beruhen. Dessen ungeachtet gelang es der archäologischen Forschung, in den zurückliegenden Jahren in Berlin und Cölln Gräber ausfindig zu machen, die aus der Zeit kurz nach 1150 stammen. Auch künftig versprechen solch anschauliche Funde ein besseres Verständnis der frühstädtischen Entwicklung Berlin-Cöllns und seiner ersten Einwohner für einen ansonsten nur mit wenigen Schriftquellen gesegneten Zeitabschnitt.
Kaum anders sieht es für jene Zeit aus, in der Berlin und Cölln zu Rechtsstädten heranwuchsen, da dementsprechende Privilegien nicht überliefert sind. Immerhin bietet die um 1280 verfasste »Sächsische Fürstenchronik« einen Hinweis auf Ereignisse, die sich um 1240 zugetragen haben sollen. Demnach hätten die gemeinsam regierenden brandenburgischen Markgrafen Johann I. (reg. 1220–1266) und Otto III. (reg. 1220–1267) Berlin und weitere Städte erbaut. Wie heute glaubwürdig vermutet wird, bezog sich der Chronist mit dieser Bemerkung keineswegs auf die erstmalige Errichtung Berlins, sondern auf einen von beiden Landesherren unterstützten Ausbau der Stadt. Diese Deutung deckt sich mit den bereits angesprochenen bauhistorischen und archäologischen Befunden. Auf diese Weise gewinnt man das Bild zweier in der Mitte des 13. Jahrhunderts stark an wirtschaftlicher Kraft gewinnender Gemeinwesen, wobei Berlin auf lange Sicht stärker profitierte.
Dieser Prozess umfasste ebenso einen Ausbau der städtischen Infrastruktur, indem zum Beispiel zwischen Berlin und Cölln mitten durch die Spree ein Mühlendamm aufgerichtet wurde, den man in seinem Innern auf einer Höhe von sechs Metern mit Kalkstein verfüllte. Dieses Bauwerk diente nicht nur dazu, den Verkehr über die Spree zu führen, sondern gleichfalls den Fluss anzustauen, um mit seiner Hilfe Wassermühlen anzutreiben. Um solche für das Wohlergeben der Bürger notwendigen Baumaßnahmen zu realisieren, war eine Billigung der Markgrafen eine unabdingbare Voraussetzung, obwohl schriftliche Nachweise hierüber fehlen. Die Landesherren selbst profitierten vom wirtschaftlichen Erfolg der Doppelstadt, da auf der Berliner Seite des Mühlendamms der sogenannte Mühlenhof lag, der zum markgräflichen Besitz gehörte und beträchtliche Handelseinnahmen erzielte. Ganz in der Nähe manifestierte sich nämlich die 1298 von Markgraf Otto V. (reg. 1267–1298) bestätigte »Berliner Niederlage«, die Kauf- und Fuhrleute dazu zwang, ihre Güter niederzulegen und drei Tage zum Kauf anzubieten oder sich durch die Zahlung einer Gebühr von dieser Pflicht zu befreien. Damit vollzogen sich wichtige bauliche und wirtschaftliche Aufschwünge, die den Angaben der »Sächsischen Fürstenchronik« entsprechen könnten. So waren es mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls die beiden Markgrafen Johann und Otto, die das Brandenburger Stadtrecht auf Berlin und Cölln übertrugen, das im Kern sächsisch-magdeburgischen Ursprungs war. Wann dieser Rechtsakt erfolgte, ist jedoch nicht mit letzter Sicherheit zu bestimmen. Fest steht allerdings, dass es vor 1253 geschehen sein muss, da die Stadt Berlin ihr Recht in diesem Jahr nachweislich an Frankfurt (Oder) weitergab.
Sowohl Berlin als auch Cölln bauten bis zum Ende des 13. Jahrhunderts ihre Handels- und Verkehrsbeziehungen aus. Diese erstreckten sich bis in den Raum der Hanse, die mit ihren Handelszentren Hamburg und Stettin/Szczecin zahlreiche aus Berlin-Cölln stammende Kaufleute anzog. Wie das »Hamburgische Schuldbuch« aus dem Jahr 1288 belegt, reichten die Kontakte aber auch darüber hinaus bis nach Flandern. Eine beliebte Exportware war der sogenannte Berliner Roggen, der ursprünglich von den Feldern der umliegenden Landschaften Teltow und Barnim stammte, wo etwa 40 vermögende Bürgerfamilien aus Berlin-Cölln Besitzrechte in rund 90 Dörfern ausübten.
Die Doppelstadt kennzeichnet damit ein durchaus ansehnlicher Wohlstand, der auch darin zum Ausdruck kommt, dass sich dort in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts zwei Bettelorden niederließen, die Franziskaner in der Berliner Klosterstraße und die Dominikaner am Ende der Brüderstraße auf der Cöllner Stadtseite. Laut der Ordenstradition der Franziskaner hielt der Orden 1252 sogar eine Versammlung in Form eines Provinzialkapitels in Berlin ab, womit die zentralörtliche Funktion der Stadt und ihre Prosperität unterstrichen werden. Beide Städte besaßen getrennte Räte, Schöffen und Rathäuser. Für gemeinsame Anliegen wurde auf der zwischen beiden Städten über die Spree führenden Langen Brücke ein weiteres Rathaus errichtet, dessen Ersterwähnung ins Jahr 1324 datiert. Seit dem 14. Jahrhundert kam es zu wiederholten Versuchen, Berlin und Cölln miteinander zu vereinen, was allerdings aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen beider Räte scheiterte. Ein Zusammenschluss wurde erst 1709 unter König Friedrich I. (reg. 1701–1713) vollzogen. Trotz häufiger innerer Meinungsverschiedenheiten hielten die Räte beider Städte jedoch für ihre nach außen gerichtete Politik größtenteils zusammen.
Insbesondere mit dem Aussterben der brandenburgischen Askanier als Landesherren 1319/20 gelang es Berlin-Cölln, ein hohes Maß an Autonomie zu entwickeln. Gemeinsam mit anderen Bürgerschaften wurden Städtebündnisse geschlossen, deren Ziele unter anderem in der Sicherung der Straßen, der Gewähr von Frieden und der Unteilbarkeit Brandenburgs lagen. Den Räten beider Städte gelang es außerdem, sich die hohe Gerichtsbarkeit anzueignen und damit Urteile über »Leib und Leben« zu fällen. Dass dieser mächtigen Gewalt auch Taten folgten, beweist das im Berliner Stadtbuch überlieferte »Buch der Übertretungen«, das über 130 Rechtsfälle enthält, die im Berlin des 14. Jahrhunderts verhandelt worden waren. Nicht selten lautete das festgesetzte Strafmaß auf Tod durch Erhängen, Köpfen oder lebendiges Begraben. Dabei ging man auch gegen adlige Missetäter vor, die beispielsweise Überfälle und Diebstähle begangen hatten. In aufsehenerregender Weise ist zum Beispiel Nikolaus von Ileburg 1424 in Berlin öffentlich verbrannt worden, weil er das Hospital in Mühlberg/Elbe angegriffen hatte. Der Stadtrat ließ somit keinen Zweifel daran aufkommen, dass er für sich auch über die städtischen Grenzen hinaus eine Mitverantwortung für Friedenssicherung und Gemeinwohl beanspruchte.
Berlin erschien nun verstärkt als Haupt der Mark Brandenburg, wie sich etwa der Chronist Engelbert Wusterwitz (um 1385–1433) ausdrückte. Er wurde in dieser Ansicht dadurch gestärkt, dass sich Vertreter brandenburgischer Städte häufig in Berlin-Cölln trafen, um sich gegenseitig ihrer Rechte zu vergewissern. Auch die brandenburgischen Stände kamen 1280 erstmals urkundlich nachgewiesen in Berlin zusammen. Die Landesherren gastierten gleichfalls des Öfteren in Berlin, wo sie in ihrem sogenannten Hohen Haus in der Klosterstraße Quartier nahmen. Mit dem Herrschaftsantritt des Kurfürsten Friedrich II. (reg. 1430–1470) wuchs jedoch dessen Wunsch, Berlin-Cölln zur Residenzstadt auszubauen. Dagegen formierte sich zwischen 1442 und 1448 Widerstand, der als »Berliner Unwillen« in die Geschichte einging. Im Ergebnis hat er den Schlossbau auf dem Werder bei Cölln nicht verhindern können. Zwar deutete man früher das nach den Ereignissen entstandene Berliner Siegel, welches einen auf dem Rücken des Berliner Bären stehenden Adler zeigt, als landesherrliche Demütigung Berlins, wirklich beweisen ließ sich diese Behauptung mangels Quellen allerdings nicht. Stattdessen blieben der zentral auf dem Wappen aufgebrachte Bär und ein starkes Zusammenwachsen von Stadt und Residenz zurück, welches die Berliner und Cöllner Geschichte bis ins 20. Jahrhundert hinein bestimmte.
Autor: Sascha Bütow
Weiterführende Literatur:
Clemens Bergstedt u. a. (Hg.): Im Dialog mit Raubrittern und Schönen Madonnen. Die Mark Brandenburg im späten Mittelalter, Begleitband zum Ausstellungsverbund »Raubritter und Schöne Madonnen« (= Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte 6), Berlin 2011.
Wolfgang Hermann Fritze u. Winfried Schich (Hg.): Gründungsstadt Berlin. Die Anfänge von Berlin-Cölln als Forschungsproblem (= Kleine Schriftenreihe der Historischen Kommission zu Berlin 5), Potsdam 2000.
Historische Kommission zu Berlin e.V. u. a. (Hg.): Alte Mitte – neue Mitte? Positionen zum historischen Zentrum von Berlin (= Kleine Schriftenreihe der Historischen Kommission zu Berlin 10), Berlin 2012.
Claudia Maria Melisch: Der Petriplatz, in: Berlin. Ausflüge im Spree-Havel-Gebiet (= Ausflüge zu Archäologie, Geschichte und Kultur in Deutschland 58), hg. v. Uwe Michas, Darmstadt 2014.
Eckhard Müller-Mertens: Die Entstehung der Stadt Berlin, in: Eckhard Müller-Mertens: Ausgewählte Schriften in fünf Bänden, Bd. 2, Studien zur Berliner und Brandenburgischen Geschichte, Leipzig 2017.
Zitation:
Sascha Bütow: Berlin-Cölln. Zwei mittelalterliche Marktorte an der Spree – eine selbstbewusste Doppelstadt, in: Das Magdeburger Recht. Baustein des modernen Europa, 09.06.2020, https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/historische-staedte/berlin/
Der Beitrag ist bereits in ähnlicher Form erschienen in: Gabriele Köster und Christina Link (Hg.): Faszination Stadt. Die Urbanisierung Europas im Mittelalter und das Magdeburger Recht (Katalog zur gleichnamigen Sonderausstellung vom 1.September 2019 – 2.Februar 2020), Dresden 2019, S. 202–206.