Kedahnen / Kėdainiai In Karte lokalisieren

„Magdeburgien“ im Großfürstentum Litauen:

Die höchste Kategorie der städtischen Siedlungen im Großfürstentum Litauen, das zwischen dem 13. und 18. Jahrhundert – seit dem Ende des 14. Jahrhunderts in Personalunion und nach 1569 in Realunion mit Polen – existierte, bildeten die mit dem Magdeburger Recht privilegierten selbstverwalteten Städte. Es gab über 250 Siedlungen solcher Art. Sie machten etwa acht bis neun Prozent aller Ortschaften in der städtischen Landschaft des Großfürstentums aus, in der kleine semi-agrarische Marktflächen dominierten. In den historischen Quellen wurden solche Siedlungen „magdeburgische Städte“, ihre Einwohner „Bürger des Magdeburger Rechts“ genannt, Stadt- und Gerichtsverfassungen wurden direkt als „Magdeburgien“ bezeichnet. Diese Quellenterminologie, die die Selbstverwaltungsstadt sowie ihre Elemente verkörperte – als magdeburgisch wurden zum Beispiel Stadtbücher, Siegel, Wappen, Eide der Bürger und städtischer Beamter bezeichnet – wurzelt auch in der wissenschaftlichen Literatur und ist bis zum heutigen Tag im historischen Gedächtnis der Menschen lebendig.

Magdeburgische Städte bildeten nach ihrer Zugehörigkeit einige typologische Gruppen. Zur größten und zahlreichsten gehörten sogenannte großfürstliche Städte. Der Herrscher selbst war der höchste Oberherr solcher Städte, die sich auf den großfürstlichen Domänen befanden. Nur eine Selbstverwaltungsstadt gehörte der katholischen Kirche – das Zentrum des Bistums von Schemaiten, Medeniken/Varniai, erhielt 1635 das Magdeburger Recht. Die Adelsfamilien des Großfürstentums von Litauen erteilten (oder bemühten sich um) die magdeburgischen Privilegien für fast 30 Ortschaften, die sich heute nicht nur in Litauen, sondern auch in Weißrussland und teilweise in Polen sowie in der Ukraine befinden. Solche seit dem 16. Jahrhundert im Großfürstentum bestehenden Siedlungen werden in der wissenschaftlichen Literatur gewöhnlich als private magdeburgische Städte bezeichnet. Um die Entwicklung der Städte zu beschleunigen, wurde das magdeburgische Selbstverwaltungsmodell von den Adelsgeschlechtern Sanguškos (poln. Sanguszkowie), Chodkevičiai (poln. Chodkiewiczowe), Sapiegos (poln. Sapiehowe), Kiškos, Radvilos (poln. Radziwiłł) und anderen in den Siedlungen eingesetzt, die sich auf ihren privaten Landgütern befanden. Dabei war die Familie Radvilos führend, die seit dem 15. Jahrhundert zur politischen Elite des Großfürstentums gehörte.

Kedahnen/Kėdainiai ist ein charakteristisches Beispiel für eine private magdeburgische Stadt des Großfürstentums Litauen. 1372 wurde sie erstmals schriftlich erwähnt. Die Blütezeit der Ortschaft, die im Zentrum Litauens am Fluss Nevėžis und an den Wilna/Vilnius und Kauen/Kaunas mit Riga und Königsberg/Kaliningrad verbindenden Handelswegen lag, begann im 15. Jahrhundert, nachdem der Großfürst von Litauen und König von Polen Kasimir IV. der Jagiellone (reg. 1440–1492, König seit 1447) den Ort der Adelsfamilie Radvilos geschenkt hatte. 1544 heiratete Ona Radvilaitė (1525–1560) Stanislovas Kiška (gest. 1554), den Woiewoden von Vitebsk. Dadurch gelangte die Ortschaft in den Besitz der Adelsfamilie Kiškos. Das Ehepaar konvertierte zum protestantischen Glauben und unterstützte die Vertreter der radikalsten Richtung – die Antitrinitarier, wodurch Kedahnen im katholischen Großfürstentum zu einem wichtigen Zentrum der Reformation wurde. Auch kümmerten sich die Kiškos darum, dass sich in Kedahnen protestantische Handwerker und Händler ansiedelten. Weiter ließen sie einen Flusshafen errichten, die Struktur der Siedlung verbessern und ausbauen, neben dem Alten Marktplatz entstand ein neuer Großer Marktplatz. Jonas Kiška (1547–1592), Kastellan von Wilna, setzte die Tätigkeiten seiner Eltern fort. Dank seiner Bemühungen wurde die erste Handwerkerzunft gegründet und ein weiterer Marktplatz eingerichtet, neben dem die Vorstadt Knypava entstand, wo sich deutsche Händler aus Königsberg ansiedelten.

Auf Bitte von Jonas Kiška verlieh der polnische König und litauische Großfürst Sigismund III. Wasa (reg. 1587–1632) am 15. April 1590 an Kedahnen das Privileg des Magdeburger Rechts. Formell gesehen wäre es ausreichend gewesen, wenn Jonas Kiška an die Privatstadt das Privileg der Selbstverwaltung verliehen hätte. Jedoch strebte er wie die meisten litauischen Adligen nach zuverlässiger Legitimierung und Prestige, die deshalb oft dafür sorgten, dass ihre Städte mit Magdeburger Recht von den Staatsherrschern privilegiert wurden. Im Privileg von 1590 wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Kedahnen und ihre Einwohner dieses Recht, das „Ius Maideburgicum, quod et Theutonicum vocant“ – wie Wilna, Kauen und andere Städte im Großfürstentum Litauen – verwenden dürfen.[1] Auch die späteren Konfirmationen dieses Privilegs (1648, 1650, 1701, 1762, 1792) wurden stets von den Königen von Polen und Großfürsten von Litauen ausgestellt. Im Privileg von 1590 wurden die Bürger berechtigt, Stadtwappen und Siegel mit der Heraldik-Symbolik der Adelsfamilie Kiškos zu verwenden.

Die magdeburgische Selbstverwaltung von Kedahnen wurde erst in der ersten Hälfte des 17. Jahrhundert vollständig verwirklicht, nachdem die Stadt durch Heirat wieder an die Magnatenfamilie Radvilos fiel. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts herrschten die Vertreter des evangelisch-reformierten Zweigs dieses Geschlechts, die Fürsten von Birsen/Biržai und Dubingiai, über die Stadt. Die Besitzer von Kedahnen, Kristupas II. Radvila (1585–1640), Großhetman und Woiewode von Wilna, und seine Frau Ona Kiškaitė Radvilienė (1593–1644), verliehen der Stadt 1627 ein Privileg, das die frühere Symbolik im Stadtwappen änderte. Die Privatstadt hatte von nun an das Recht, einige Wappenmotive der Fürstenfamilie Radvilos für das Stadtwappen zu verwenden, nämlich den Flügel eines einbeinigen Adlers, der in seiner Kralle ein Hufeisen mit drei Kreuzen hält. Das letzte Element erinnerte an den früheren Stadtbesitzer aus dem Adelsgeschlecht Kiškos. Weitere Dokumente regelten die Zeit der Wochen- und Jahresmärkte, erlaubten die Gründung weiterer Handwerkerzünfte und legitimierten eine Kaufmannsgilde.

Um die Entwicklung Kedahnens voranzutreiben, lud Kristupas II. Radvila Kaufleute und Handwerker unterschiedlicher ethnokonfessioneller Zugehörigkeit ein, sich in seiner Privatstadt anzusiedeln. Im 17. Jahrhundert ließen sich in der Stadt erstmals jüdische Zuwanderer und verstärkt evangelisch-reformierte Schotten nieder, die vor religiösen Verfolgungen in ihrer Heimat geflohen waren. Als Kaufleute und Handwerker, die im Zentrum von Kedahnen neben dem Großen Marktplatz ihre Häuser bauten, integrierten sie sich bald in die Stadtelite und bestimmten das Religionsleben der evangelisch-reformierten Gemeinde. Neben dem Marktplatz Knypava ließ sich indes eine kleine Gemeinde der Orthodoxen nieder, die aus den östlichen Gebieten des Großfürstentums zugewandert waren und eine Kirche für ihren Gottesdienst errichten ließen. Auf diese Weise wurde die soziale Landschaft der Stadt, in der bis dahin die reformierten Einwohner litauischer und polnischer Abstammung dominierten, multikulturell und multikonfessionell.

In Kedahnen errichtete man bald darauf ein neues Viertel mit einem Marktplatz, das Jonušava/Neu-Kedahnen genannt wurde, nach dem Sohn des damaligen Stadtherrn. Die Handfeste (1643) von Ona Kiškaitė Radvilienė garantierte den Neusiedlern wirtschaftliche Vergünstigungen sowie rechtliche Immunität. In Jonušava siedelten vor allem deutsche Lutheraner, die eine Kirche, eine Schule und ein Spital bauen ließen.

Ein wichtiger Impuls für die weitere Entwicklung von Kedahnen war die Regierungszeit des Fürsten Jonušas Radvila (1612–1655), der auch als zweiter Stadtgründer bezeichnet wird. Er erließ an Kedahnen über 30 Vorschriften, Handfesten und andere Dokumente und veranlasste die Bürger, aktiver an der Stadtverwaltung mitzuwirken. Auf sein Ersuchen hin erteilte der Großfürst von Litauen und König von Polen Władysław IV. Wasa (reg. 1632–1648) am 28. April 1648 ein Konfirmationsprivileg. Damit erneuerte und ergänzte er nicht nur die Handfeste des Magdeburger Rechts von 1590, sondern legitimierte juristisch zugleich zwei Gemeinden mit Magdeburger Recht: die des alten Kedahnen mit der einheimischen und schottischen evangelisch-reformierten Bevölkerung und die des „neuen“ Kedahnen im Viertel Jonušava, zu dem die deutschen Lutheraner gehörten. Beiden Gemeinden wurde das Recht eingeräumt, eigene Wappen zu führen, die gemeinsamen Institutionen der Stadt- und Gerichtsverfassung sollten aber beibehalten werden. Diese wurden nach dem Paritätsprinzip gebildet, wie schon in den Vorschriften der Stadtordnung von Jonušas Radvila 1647 angekündigt: „Alle Beamten sollen gewählt werden, ohne ihre Nationalität, Herkunft oder Religion zu berücksichtigen“.[2] Von der Zugehörigkeit zu einer Stadt zeugte „der Eid, der im Magdeburger Recht erläutert“ war.[3] Auf eine spezielle Anweisung des Stadtherrn 1652 mussten nicht nur Magistratsmitglieder, sondern ebenso andere Bürger den Eid ablegen. Danach erhielten sie entsprechende „Ausweis­karten“, die, vom Oberbürgermeister unterzeichnet, mit den Siegeln beider Städte – des „alten“ Kedahnen und von Jonušava – versehen waren.

Obwohl in Kedahnen Ämter der Selbstverwaltung nach der Verleihung des Magdeburger Rechts 1590 vorhanden waren (in den Quellen sind Vogt, Bürgermeister, Ratsmänner, Schöffen und Stadtschreiber erwähnt), wurden erst in der Regierungszeit von Jonušas Radvila die Stadt- und Gerichtsverfassung genau festgelegt und die Vorrechte der Stadtorgane mit deren Tätigkeiten reglementiert. Der Vogt war als Vertreter des Stadtherrn in den kleineren magdeburgischen Städten des Großfürstentums Litauen in der Regel ein Adliger, der gewöhnlich vom Stadtherrn auf Lebenszeit eingesetzt wurde. Doch Kedahnen bildete in dieser Hinsicht eine seltene Ausnahme. Auf Initiative des Fürsten Jonušas Radvila wurde in Kedahnen das Modell der Bekleidung der Vogtei angewandt, das seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert in Kauen und seit dem frühen 17. Jahrhundert in Wilna existierte. Seit dem 19. Oktober 1647 hatte die Gemeinde von Kedahnen urkundlich fixiertes Vorrecht, auf ihre eigene Entscheidung vier Adlige als Vögte vorzuschlagen. Einer von ihnen wurde vom Stadtbesitzer zum Vogt ernannt.

Die Struktur von „Magdeburgien“ wurde in Kedahnen auch deutlich rechtlich abgegrenzt. Im Konfirmationsprivileg für Kedahnen 1648 wurde betont, dass ex civibus et per cives[4] sechs Schöffen, zwei Bürgermeister und vier Ratsmänner sowie ein Stadtschreiber gewählt werden mussten. Die Stadtordnung für Kedahnen von 1653 wies darauf hin, dass die Kompetenz der Stadtinstitutionen der magdeburgischen Handfeste zufolge „ausdrücklich getrennt“ werden solle. Deswegen müssten alle actiones civiles – wie verschiedene Verträge, Verschuldungen, Vermögensgeschäfte, testamenta­rische Verfügungen und andere Angelegenheiten, die nicht Straftaten betrafen – im Amt der Bürgermeister und Ratsmänner geregelt werden. Das Vogt- und Schöffengericht war für die Behandlung der Strafsachen zuständig.[5] Die Stadtbeamten sollten sich in ihrer Tätigkeit von den Quellen des Magdeburger Rechts leiten lassen und, wenn sie keine nötige Information darin fanden, das Kaiserrecht anwenden.

Anders als in den anderen magdeburgischen Städten, in denen nur ein Teil der Gemeinde am Funktionieren von „Magdeburgien“ beitrug, waren in Kedahnen alle Stadtbürger daran beteiligt. Seit Ende des 16. Jahrhunderts sind dort Decemviri (Zehnmännerkollegium) bekannt. Die Institution tertius ordo communitatis wurde auf Initiative des Fürsten Jonušas Radvila Mitte des 17. Jahrhunderts auch urkundlich legitimiert. Diesen magdeburgisch vereideten Vertretern der Gemeinde wurde unter anderem das Vorrecht zuerkannt, „die Privilegien, Rechte, Ordnung sowie Freiheiten der Stadt zu schützen“.[6] Sie beobachteten die Magistratssitzungen und kontrollierten die Finanzen. Von ihnen wurden die Schöffen, Ratsmänner und Bürgermeister gewählt.

Jonušas Radvila bezog jedoch die anwachsende jüdische Gemeinde nicht in diese Freiheiten und Vorrechte ein. Die jüdischen Einwohner waren nicht der städtischen Rechtsprechung, sondern der des Hofs unterworfen. Sie siedelten sich in einem separaten Viertel von Kedahnen neben dem Alten Marktplatz an. Dort wurde eine Synagoge gebaut. Außerdem gründeten sie einzelne Zünfte. Jonušas Radvila förderte auch die Wirtschaft und die Gründung von Handwerkszünften. In einem Schreiben von 1652 lud er deutsche Kaufleute und Handwerker ein, sich in Kedahnen niederzulassen, und betonte dabei die für den Handel günstige Lage der Stadt, „in welcher der Kauffhandel aus Preussen, Liefflandt, Churlandt, Samogiten undt Littauen offentlich getrieben [wird]“ und „freye Religions Exercitium, sowohl Augsburgischer alß Lutheranischer Confession, absonderlich von jeder in ihrem eigenen Kirchen exerciret wirdt, über daß mitt deutschen Magdeburgischen Rechte privilegiret“.[7] Jonušas Radvila war zudem die Stadterweiterung sehr wichtig: 1654 erlaubte er den Einwohnern, nur Steinhäuser mit Dachziegeln zu bauen und Plätze, Straßen und Höfe mit Steinen zu pflastern. Auf dem Großen Marktplatz wurden eine imposante evangelisch-reformierte Kirche im Stil der Renaissance und ein Rathaus gebaut, die sich bis heute erhalten haben.

Die zielgerichteten Tätigkeiten von Jonušas Radvila, die Beteiligung der Stadtbürger, die friedliche Koexistenz verschiedener Konfessionen und die religiöse Toleranz waren wichtige Bedingungen für die rasche Entfaltung der Stadt. Mitte des 17. Jahrhunderts wohnten in Kedahnen über 4 000 Menschen, darunter die Vertreter von sechs ethnokonfessionellen Gruppen. Unter Jonušas Radvila entwickelte sich die Stadt zu einem bedeutenden Zentrum des Protestantismus mit einem Gymnasium, Bibliotheken und einer Druckerei, wo das wichtigste Werk des litauischen Schrifttums 1653 gedruckt wurde: eine Sammlung von religiösen Texten („Knyga nobažnystės krikščioniškos“) in litauischer Sprache, an deren Vorbereitung auch der Bürgermeister Steponas Jaugelis-Telega (um 1600–1668) beteiligt war.

Nach dem Tod von Jonušas Radvila, der sich mit anderen Adligen im Vertrag von Kedahnen 1655 unter den Schutz des protestantischen Schwedens gestellt hatte, änderte sich das friedvolle Leben in der prosperierenden Stadt. Dazu trugen politische Unruhen und Kriegskonflikte im Land bei, die nach der Auflösung der Union mit Schweden eintraten. Ab 1659 verwaltete Boguslavas Radvila (1620–1669), ein Vetter von Jonušas, die Stadt Kedahnen. Er berücksichtigte die Bittgesuche der Stadtbewohner, die Situation in der Stadt zu regeln und die ehemalige magdeburgische Ordnung wiederherzustellen. Er verlieh außerdem Handelsprivilegien, gründete neue Handwerkerzünfte, erneuerte und bestätigte die Stadtordnungen. Die instabile politische Lage und die stagnierende Wirtschaft wirkten sich jedoch ungünstig auf die weitere Entwicklung Kedahnens aus. Nach dem Aussterben der Linie der Fürsten von Birsen und Dubingiai ging die Stadt im 18. Jahrhundert in den Besitz des katholischen Zweigs der Adelsfamilien Nesvyžius und Olyka über. Kedahnen erlebte die frühere Blütezeit nie wieder. Dank der Bemühungen der Stadtbewohner blieben die Hauptelemente der magdeburgischen Stadtverfassung jedoch weiterhin bestehen. Nach der Auflösung des litauisch-polnischen Staates Ende des 18. Jahrhunderts und der Besetzung des ehemaligen Territoriums des Großfürstentums durch Russland wurde die magdeburgische Selbstverwaltung in Kedahnen aufgehoben. Die erhaltene urbanistische Struktur der Altstadt von Kedahnen zeugt jedoch heute noch von der „am meisten städtischen“ Stadt in Litauen.

Autorin: Jolanta Karpavičienė

Anmerkungen:

[1] Lietuvos magdeburginių miestų privilegijos ir aktai [Privilegien und Akten der magdeburgischen Städte Litauens], Bd. 3: Kėdainiai [Kedahnen], hg. v. Antanas Tyla, Vilnius 2002, S. 78–82.

[2] Ebd., S. 191.

[3] Ebd., S. 222.

[4] Ebd., S. 200.

[5] Ebd., S. 251.

[6] Ebd., S. 253.

[7] Ebd., S. 227–229.

 

Quellen:

Lietuvos magdeburginių miestų privilegijos ir aktai [Privilegien und Akten der magdeburgischen Städte Litauens], Bd. 3: Kėdainiai [Kedahnen], hg. v. Antanas Tyla, Vilnius 2002.

Weiterführende Literatur:

Algirdas Juknevičius: Kaip „terra Gaudine“ tapo „civitas Caiodunensis“ – Kėdainiai XIV – XVII a. [Wie „terra Gaudine“ zu „civitas Caiodunensis“ geworden ist], in: Miestų praeitis 2 (2010), online abrufbar unter: http://senas.istorija.lt/html/mts/mp2/.

Jolanta Karpavičienė: Das sächsisch-magdeburgische Recht in den Kleinstädten Litauens, in: Grundlagen für ein neues Europa. Magdeburger und Lübecker Recht in Spätmit­telalter und Früher Neuzeit (= Quellen und Forschun­gen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6), hg. v. Heiner Lück, Matthias Puhle u. Andreas Ranft, Köln/Weimar/Wien 2009, S. 83−116.

Marceli Kosman: Kiejdany – historia w cieniu wielkiej legendy [Kedahnen– im Schatten der großen Legende], in: Z dziejów kultury prawnej. Studia ofiarowane Profesorowi Juliuszowi Bardachowi w dziewięćdziesięciolecie urodzin [Aus der Geschichte der Rechtskultur. Festschrift zum 90. Jubiläum von Prof. Juliusz Bardach], Warszawa 2004, S. 539–552.

Edmundas Rimša: Lietuvos privačių miestų herbai [Wappen der Privatstädte Litauens], in: Lietuvos miestų istorijos šaltiniai [Geschichtsquellen der Städte Litauens], Bd. II, hg. v. Zigmantas Kiaupa u. Edmundas Rimša, Vilnius 2001, S. 76–168.

Edmundas Rimša: Pieczęcie miast Wielkiego Księstwa Litewskiego [Die Städtesiegel des Großfürstentums Litauen], Warszawa 2007.

Antanas Tyla: Kėdainių magdeburginio miesto teisių ir valdymo raida [Entwicklung der Vorrechte und der Verwaltung der magdeburgischen Stadt Kedahnen], in: Lietuvos magdeburginių miestų privilegijos ir aktai [Privilegien und Akten der magdeburgischen Städte Litauens], Bd. 3, Kėdainiai [Kedahnen], hg. v. Antanas Tyla, Vilnius 2002, S. 6–32.

Rimantas Žirgulis: Three Hundred Years of Multiculturalism in Kėdainiai, in: The Peoples of the Grand Duchy of Lithuania, hg. v. Grigorijus Potašenko, Vilnius 2002, S. 130–140.

Zitation:

Jolanta Karpavičienė: Kedahnen. „Magdeburgien“ im Großfürstentum Litauen, in: Das Magdeburger Recht. Baustein des modernen Europa, 21.09.2020, https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/historische-staedte/kedahnen/

Der Beitrag ist bereits in ähnlicher Form erschienen in: Gabriele Köster und Christina Link (Hg.): Faszination Stadt. Die Urbanisierung Europas im Mittelalter und das Magdeburger Recht (Katalog zur gleichnamigen Sonderausstellung vom 1.September 2019 – 2.Februar 2020), Dresden 2019, S. 263–266.