Toruń / Thorn In Karte lokalisieren

Der Deutsche Orden installiert ein Recht:

Die Entstehung der Stadt Thorn/Toruń steht im engen Zusammenhang mit dem Aufbau der Landesherrschaft des Deutschen Ordens an der Ostsee. Im Jahr 1231 überquerte eine Abteilung der Deutschordensritter die Weichsel und begann mit der Eroberung des Kulmerlands. Bei der Furt durch die Weichsel errichtete der Deutsche Or­den eine Burg, die in der heutigen Ortschaft Alt-Thorn/Stary Toruń liegt. Neben der Burg entstand bald auch eine städtische Siedlung. In den nächsten Jahren gründete der Deutsche Orden noch zwei weitere Städte im Kulmerland, Kulm/Chełmno (1232) und Rehden (1234), und außerdem in Pomesanien Marien­werder/Kwidzyn (1234) und Elbing/Elbląg (1237) am Frischen Haff. Weil das Gebiet, in dem 1231 das Schloss und die Stadt Thorn errichtet wurden, durch Überschwemmungen bedroht war, wurden 1236 die Stadt und wenige Jahre später ebenso die Ordensburg etwa zehn Kilometer öst­lich auf eine rund 18 Meter über dem Weichselspiegel liegende Anhöhe verlegt. Am 28. Dezem­ber 1232 oder 1233 stellten der Hochmeister Her­mann von Salza (um 1179–1239) und der Land­meister für Preußen und Livland Hermann Balk (gest. 1239) ein Privileg – die sogenannte »Kul­mer Handfeste« – aus, in dem sie den Städten Kulm und Thorn das Magdeburger Recht verliehen. Die sächsisch-magdeburgische Rechtsord­nung wurde im Ordensland durch die Übernahme der Elemente aus anderen Rechtskreisen ergänzt. Zu den wichtigsten Veränderungen zählten die Einführung des flämischen Erbrechts und die Herabsetzung der Strafgelder auf die Hälfte im Vergleich zu Magdeburg. Darüber hinaus gründete der Landesherr in Kulm einen Oberhof des Magdeburger Rechts, dessen Wirkungskreis das ganze Ordensland umfassen sollte. Die „Kulmer Handfeste“ sowie die Urteile des Oberhofes in Kulm und des Magdeburger Schöffenstuhls übten einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Ausbildung des Kulmer Rechts aus, das in Preußen auch als das Landrecht galt. Der Deutsche Orden und die preußischen Bi­schöfe verliehen das Kulmer Recht an 88 Städte, zahlreiche Dörfer und Rittergüter.

Die räumliche Entwicklung der Stadt fand in drei Phasen statt: Die Nordgrenze der ältesten Stadt reichte um 1236 bis zum südlichen Straßenrand des späteren Markts. Die Hauptachse auf der Ost-West-Linie bildete die St.-Anna-Straße. Sie führte vom Altthornischen Tor zur Pfarrkirche und zum daneben gelegenen Platz, der zum Bau von Einrichtungen für den Kleinhandel bestimmt war. Im Rahmen der zweiten Etappe der Stadtausbreitung wurde der rechteckige Markt am Anfang der 1250er Jahre abgesteckt, als das Gebiet der ehemaligen Nordvorstadt in die Stadt einverleibt wurde. Die dritte Phase der Formung der räumlichen Struktur war die 1264 erfolgte Gründung der Neustadt im Gebiet der früheren Burgfreiheit. Das Gebiet an der Weich­sel zwischen beiden Städten war von der Burg und der Vorburg in Anspruch genommen.

In der Frühphase der Stadtentwicklung stand der Gemeinde ein Schultheiß vor, der entsprechend dem Gründungsprivileg von den Bürgern gewählt werden sollte, wobei dem Deutschen Or­den das Recht zur Bestätigung des Kandidaten für dieses Amt zustand. Um 1250 bildete sich der Stadtrat heraus, der nach und nach immer grö­ßeren Einfluss auf die Stadtregierung gewann. In Thorn setzte sich wie in den anderen nach der „Kulmer Handfeste“ gegründeten Städten die Einteilung in Rat- und Schöffenkollegium nach dem Vorbild der Magdeburger Rechtsordnung durch. Der Rat übte die höchste exekutive und legislative Gewalt aus und verfügte auch über gewisse gerichtliche Kompetenzen. Das Hauptorgan des Gerichtswesens war die Schöffenbank unter der Leitung des Schultheißen, der zugleich Richter war. Am Ende des 13. Jahrhunderts ordnete sich der Stadtrat von Thorn das Amt des Schultheißen unter und erlangte das Recht zur Ernennung der Schöffen. Im Jahr 1346 überließ der Hochmeister den Ratsherren und Bürgern die niedere und obere Gerichtsbarkeit im Gebiet der Vorstädte und der städtischen Landgüter.

Wie die Stadträte anderer großer preußischer Städte strebte der Thorner Rat ebenfalls danach, das Recht zu einer vom Landesherrn unabhängigen Beamtenwahl sowie zur Beschließung von Willküren zu erlangen. Diese Befugnisse wurden 1338 durch die Magdeburger Rechtsweisung für Kulm bestätigt.

Im 14. Jahrhundert begann der Rat der Altstadt Thorn, die Vermittlung Kulms zu umgehen und legte die gescholtenen Urteile den Magdeburger Schöffen zur Entscheidung vor. 1458 übernahm der Thorner Rat die Befugnisse des höheren Gerichts des Kulmer Rechts und behielt sie bis Anfang des 17. Jahrhunderts. Nicht nur Städte aus Königlich-Preußen und aus Ermland, auch die aus Kujawien und Masowien suchten Thorn um Rechtsbelehrungen an. Mit der Entscheidung juristischer Zweifelsfälle hängt das um 1400 vom Stadtschreiber Walther von Bunzlau begründete Buch zusammen, das die juristischen Anfragen an Magdeburg und die Rechtsweisungen der Magdeburger Schöffen enthielt. Die Rechtsordnung der Neustadt Thorn stützte sich auf das Kulmer Recht und auf das Vorbild der Altstadt. Geringeres wirtschaftliches Potenzial im Vergleich zu der Altstadt Thorn und das Fehlen einer starken Kaufmannsschicht bewirkten, dass es dem neustädtischen Stadtrat erst Mitte des 14. Jahrhunderts gelang, sich das Amt des Richters unterzuordnen.

Um die Wende zum 15. Jahrhunderts wurde der Thorner Stadtraum einschließlich des Burgge­biets von etwa 11.000 Menschen bewohnt. Die Altstadt mit den Vorstädten zählte rund 7.500 Einwohner, während sich ihre Anzahl in der Neu­stadt auf etwa 2.500 belief. Die beiden Thorner Städte unterschieden sich voneinander nicht nur hinsichtlich der Einwohnerzahl, sondern ebenso durch deren soziale Struktur. In der Altstadt Thorn bildeten Kaufleute die größte Berufsgruppe. Im Jahr 1395 übten 30 Prozent der Steuerzahler (868 Personen) diesen Beruf aus. Aus den reichen, Fernhandel treibenden Kaufleuten ging die Führungsgruppe hervor. In der Neustadt Thorn lebten die meisten Einwohner vom Handwerk. Unter den neustädtischen Ratsherren kann man sowohl Einzelhändler und Bierbrauer als auch Handwerker finden.

Die bedeutende Rolle Thorns im Handel zwischen West- und Nordeuropa einerseits und Ost- und Mittelosteuropa andererseits ergab sich aus seiner günstigen Verkehrslage an der Grenze zwischen Ordensland und Königreich Polen sowie im Schnittpunkt der Weichselroute mit den Landwegen nach Masowien, Kujawien, Ruthenien und Schlesien. Bereits Mitte des 13. Jahrhunderts erlangte Thorn Handelsprivilegien in Kujawien, Masowien, in Großpolen und Pommerellen. Im Laufe der zweiten Jahrhunderthälfte knüpften die Thorner Kaufleute Handelskontakte mit Flandern sowie mit Krakau/Kraków und Breslau/Wrocław. Die Zusammenarbeit mit westfälischen Kaufleuten machte im 14. Jahrhundert die Ausdehnung der Handelseinflüsse Thorns im Gebiet der Niederlande möglich. Die Handelskontakte der Altstadt Thorn im Süden reichten bis nach Wladimir-Wolinsk/Wolodymyr-Wolynskyj, Lemberg/L’viv und Oberungarn (heutige Slowakei). Die Konkurrenz seitens der Stadt Danzig/Gdańsk verursachte, dass der Thorner Handel vom Anfang des 15. Jahrhunderts an allmählich den unmittelbaren Zugang zu Seestraßen und westeuropäischen Märkten verlor: Die Handelskontakte der Thorner Kaufleute umfassten hauptsächlich die Gebiete Polens und Schlesiens. Für die Ausfuhr nach Westen waren Holz, Wachs, Kupfer aus Oberungarn und insbesondere Getreide von größter Bedeutung. Unter Importwaren domi­nierten Luxusartikel wie Tuche, Gewürze, Wein sowie Salz und Fisch.

Der Anteil am hansischen Handel setzte das Engagement für politische und diplomatische Aktivitäten der Hanse voraus. Der Rat der Altstadt Thorn stieg 1280 zum ersten Mal in die hansische Politik ein, indem er die von Lübeck unternommenen Bemühungen um die Verlegung des Stapels von Brügge nach Aardenburg unterstützte. Zwischen 1356 und 1410 nahmen die Ratssendeboten der Altstadt Thorn an 60 Hansetagen und hansischen Verhandlungen teil. Aus der Krise des Fernhandels resultierte auch das abnehmende Interesse des Stadtrats für die Beziehungen zur Hanse. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts war die Stadt nur bei 18 hansischen Versammlungen vertreten. Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Thorn, die noch keinen unmittelbaren Zugang zur Weichsel besaß, gründete hauptsächlich auf lokalem Handel und Handwerksproduktion.

Die Altstadt Thorn gehörte zusammen mit Kulm, der Altstadt Elbing, der Rechtstadt Danzig, der Altstadt Königsberg/Kaliningrad, Kneiphof und Braunsberg/Braniewo zur Gruppe der großen preußischen Städte, die sich sowohl durch das aus der Teilnahme am hansischen Fernhandel resultierende wirtschaftliche Potenzial als auch durch die gegenüber kleineren Städten privilegierte politische Position auszeichneten. Ab der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts nahmen die Vertreter der Räte großer Städte an den vom Hochmeister einberufenen Zusammenkünften teil, wo Entscheidungen bezüglich des Landes und der Teilnahme der preußischen Städte an der Hanse getroffen wurden. Thorn gehörte zu den aktivsten Teilnehmern am politischen Leben im Ordensland. Die Ratsherren der Altstadt nahmen bis 1454 an 329 Städte- und Ständetagen teil. Ab den 1430er Jahren arbeitete die altstädtische Führungsgruppe mit dem Rittertum des Kulmerlands an der Bildung der Ständeopposition gegen den Deutschen Orden zusammen. 1440 wurde bei einer Zusammenkunft in Marienwerder eine Konföderation namens Preußischer Bund gegründet, der die Interessen der Städte und des Rittertums gegenüber dem Landesherrn verteidigen sollte. In Thorn tagte der Geheime Rat, der ab 1453 die Tätigkeit des Preußischen Bundes anführte und Vorbereitungen zu einem Aufstand gegen den Deutschen Orden in die Wege leitete. Zunächst schloss sich auch die Neustadt Thorn der Konföderation der preußischen Stände an, aber unter dem Druck des Komturs trat der neustädtische Rat aus dem Preußischen Bund aus.

Die Eroberung der Burg durch die Thorner Bürger am 8. Februar 1454 war der Auslöser zum Aufstand gegen den Deutschen Orden in ganz Preußen. Am 6. März huldigten in Krakau die Delegaten des Preußischen Bundes mit dem Bürgermeister der Altstadt Thorn dem polnischen König Kasimir IV., der Preußen der polnischen Krone einverleibte. Der Rat der Altstadt Thorn nutzte die neue politische Situation zur Liquidierung der verfassungsrechtlichen Besonderheit der Neustadt Thorn aus. Der Inkorporationsakt vom 8. März 1454 sah die Abschaffung des neustädtischen Rats vor, erhalten geblieben war nur ein besonderes Schöffengericht für die neustädtischen Bürger. Die Eingliederung Preußens in das polnische Königreich gab den Anstoß zum Dreizehnjährigen Krieg der preußischen Stände und Polens gegen den Deutschen Orden, der durch den in Thorn 1466 geschlossenen Frieden been­det wurde. Kraft dessen wurde der westliche Teil des Ordensstaats, das sogenannte Königlich-Preußen mit den größten Städten Thorn, Danzig und Elbing, dem polnischen Königreich angeschlossen. Das Kulmer Recht war in Thorn bis zur zweiten Teilung Polens 1793 in Kraft, danach wurde die Stadt dem Königreich Preußen einver­leibt.

Autor: Roman Czaja

 

Weiterführende Literatur:

Historia Torunia [Geschichte Thorns], Bd. 1, W czasach średniowiecza (do 1454 r.) [Im Mittel­alter bis 1454], hg. v. Marian Biskup, Toruń 1999.

Krystyna Kamińska: Sądownictwo miasta Torunia do połowy XVII wieku na tle ustroju sądów niektórych miast Niemiec i Polski [Die Gerichtsbarkeit der Stadt Thorn bis zur Mitte des 17. Jahr­hunderts im Vergleich zur Gerichtsverfassung einiger deutscher und polnischer Städte], Warszawa/Poznań/Toruń 1980.

Krzysztof Mikulski: Przestrzeń i społeczeństwo Torunia od końca XIV do początku XVIII wieku [Raum und Gesellschaft Thorns vom Ende des 14. bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts], Toruń 1999.

Janusz Tandecki: Szkice z dziejów Torunia i Prus w średniowieczu i na progu czasów nowożytnych [Beiträge zur Geschichte Thorns und Preußens im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit], Toruń 2008.

Zitation:

Roman Czaja: Toruń / Thorn. Der Deutsche Orden installiert ein Recht, in: Das Magdeburger Recht. Baustein des modernen Europa, 09.06.2020, https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/historische-staedte/torun-thorn/

Der Beitrag ist bereits in ähnlicher Form erschienen in: Gabriele Köster und Christina Link (Hg.): Faszination Stadt. Die Urbanisierung Europas im Mittelalter und das Magdeburger Recht (Katalog zur gleichnamigen Sonderausstellung vom 1.September 2019 – 2.Februar 2020), Dresden 2019, S. 208–212.