Lieberose: Eine Bürgerschaft des Luckauer Rechts bewahrt ihr rechtsgeschichtliches Erbe
Die Ersterwähnung Lieberoses datiert in das Jahr 1272, indem ein Herr Bartholdus de Luberase als Zeuge einer Urkunde der adligen Herren Leonhard und Reinhard von Strehle für die Stadt Beeskow Erwähnung findet.[1] Ob es sich bei der genannten Person um den Besitzer Lieberoses oder den dortigen Pfarrer bzw. eine andere hochgestellte Person handelte, ist nicht festzustellen. Wie Rudolf Lehmann vermutet, war Lieberose eine markgräflich-wettinische Gründung.[2] Die Siedlung lag verkehrsgünstig an einem Kreuz zweier Straßen, die Beeskow und Cottbus bzw. Lübben und Guben miteinander verbanden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Städtchens dürfte davon profitiert haben.
Hiervon zeugt eine auch rechtsgeschichtlich interessante Urkunde aus dem Jahr 1302, die Markgraf Dietrich der Jüngere dem nun „civitas“ genannten Lieberose ausstellte.[3] Zuvorderst wird hier bestimmt, dass die Bewohner Lieberoses den Wald im Umkreis von einer Meile um die Stadt für ihre Bedürfnisse zum Wagenbau und für häusliche Zwecke nutzen durften. In diesem Umfeld war ihnen das Holzschlagen erlaubt und sie durften mit Netzen bzw. Hunden Rebhühner sowie Hasen jagen. Hinzu kam die frei Nutzung der Gewässer und Wasserläufe, wobei auch die Definition fester Schifffahrtswege erfolgte, die mit dem östlich von Lieberose gelegenen Raduschsee verbunden waren. Von diesem See aus durften die Bürger der Stadt Lieberose bis in den „Zwilow“ (Schwielochsee) frei fahren („navigare“). Ferner erstreckte sich dem Wortlaut der Urkunde nach ein weiterer Wasserweg vom Raduschsee bis zur Brücke bei Jamlitz, das sich ebenfalls östlich von Lieberose befindet. Von der Jamlitzer Brücke aus waren die Bürger befugt, sich weiter zum südlich des Raduschsees gelegenen Blasdorf zu bewegen. Wenn aus moderner Sicht auch ungenau spiegelt diese geografische Situation eine bei Matthäus Seutter Mitte des 18. Jahrhunderts verlegte Karte der Niederlausitz wider (Abb. 1). Dort ist deutlich der Verlauf des Lieberoser Mühlenfließes zwischen Jamlitz (Lambitz), Lieberorse (Liberose) und Doberburg (Doberbusch) zu erkennen, der mit Schiffen befahren werden konnte.

Abb. 1: Verlauf des Lieberoser Mühlenfließes auf einer Niederlausitzkarte von Matthäus Seutter 1740-1760, Brünn, Mährische Landesbibliothek, Moll-0004.894.
Der Bürgerschaft von Lieberose ging es bei diesen weitreichenden Wegrechten wohl zunächst darum, eine durchgehende Verbindung zwischen dem Mühlenfließ bei Lieberose und dem Raduschsee herzustellen. Die zweite Wegstrecke peilte darüber hinaus den nordwestlich von Lieberose liegenden Brombersee bei Behlow (Behlo), der nicht in der genannten Karte eingezeichnet ist, und den Schwielochsee an. Vermutlich wollte sich die Stadt Lieberose dadurch lukrative Fischfanggebiete sichern. Zur Erleichterung der Viehtrift in das städtische Umland, hatte man zudem das Recht zur Verbreiterung der beiden Stadttore auf 10 Ruten erwirkt.
Im Sinne der städtischen Wirtschaft handelten die Bürger ferner eine Zollfreiheit ihres Verkehrs mit Wagen, Fuhrwerken und Pferden zwischen Schwarzer Elster und Bober aus, wobei sie auch das Ufer der Oder als Ziel haben durften. Bezogen auf die durch Lieberose ziehenden Salzfuhrleute wurde definiert, dass diese wenn sie freitags vor dem Salzmarkt kämen, ihre Ware bis zum Ende des Marktbetriebes in Lieberose anzubieten hatten. Kleinere Fuhrwerke mit Krämerware und Haushaushaltsgerät waren dagegen von Zoll befreit, womit eine unnötige Warenverteuerung vermieden werden sollte. Landgraf Dietrich gewährte der Bürgerschaft außerdem eine Mark Silber aus seinem fürstlichen Zoll, die jährlich zum Martinstag ausgezahlt werden sollte. Ebenso überließ er der Stadt den von den Hufen erhobenen Zins sowie ein vor Lieberose liegendes Gut zum freien Nutzen. Schließlich legte er fest, dass im Umkreis von einer Meile keine Schenken oder Märkte angelegt werden durften.
Die Urkunde des Landgrafen Dietrich wird bis heute in der Lieberoser Stadtgeschichte hoch geachtet, denn sie veranschaulicht einen wichtigen Rechteerwerb der Bürgerschaft, die hier noch dazu als selbstbewusst agierende Kommune erkennbar wird. Dabei bleibt allerdings hervorzuheben, dass Lieberose diese Freiheiten schon unter den Vorgängern Dietrichs, nämlich Markgraf Heinrich von Meißen und Landgraf Albrecht von Thüringen erlangt hatte. 1302 gelang daraufhin eine nunmehr sprachlich noch genauere Bestätigung der älteren Rechte.
Eine Rezeption des Magdeburger Rechts wird in diesem Zusammenhang nicht eigens erwähnt. Allerdings ist festzustellen, dass sich die Ratsherren von Lieberose im Mittelalter an die Schöffen der Stadt Luckau mit der Bitte um Rechtsurteile wandten.[4] Hieraus wird ersichtlich, dass nach „Lugkowsschem rechte“ entschieden wurde[5], welches ursprünglich aus dem Magdeburger Recht hervorgegangen ist.
Abb. 2: Umzeichnung des Wappens der Stadt Lieberose, wikimedia commons.

Lieberose verblieb nicht dauerhaft im landesfürstlichen Besitz, sondern ging an deren Lehnsnehmer und Gefolgsleute über. Innerhalb dieses nicht nahtlos nachzuverfolgenden Prozesses, schienen kurzzeitig vermutlich auch die Herren von Stehle an die Stadtherrschaft gekommen zu sein, worauf noch heute die im Wappen Lieberoses enthaltene Sensenklinge hindeutet. Sie ist wie im Falle Storkows, Beeskows und Friedlands eng mit der Heraldik dieses Herrengeschlechts verbunden (Abb. 2).
Im Jahr 1336 belehnte Erzbischof Otto von Magdeburg als Lehnsherr der Niederlausitz Markgraf Ludwig von Brandenburg u.a. mit „dem wybilde unde hus tzu Lubraz“.[6] Schon bald darauf ist Lieberose spätestens seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts dauerhaft im Besitz verschiedener Grundherren.[7] Sie erweiterten bestendig den Besitz ihrer östlich der Stadt gelegenen Burg und formten aus allen Besitzteilen die Herrschaft Lieberose. Für kurze Zeit wurde die Stadt 1371 wieder landesherrlich, indem sie Kaiser Karl IV. erwarb. Mit ihm ist der Bürgerschaft noch einmal eine bedeutsame Ausweitung ihrer Privilegien gelungen, indem sie 1377 bis auf Widerruf das Recht erhielt, in den zu Peitz gehörenden Wäldern Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf zu schlagen.[8]
1519 wurde die Herrschaft Lieberose von den Brüdern Jacob und Richard von der Schulenburg erworben, die sie abgesehen von einigen kurzen Unterbrechungen bis 1945 behielten.[9] Bezüglich der Stadt intensivierte sich nun der herrschaftliche Zugriff, wenngleich die alten fürstlichen Freiheiten Mitte des 16. Jahrhunderts nicht vergessen waren. Der Bürgerschaft gelang 1557 eine Bestätigung der durch Landgraf Dietrich verbrieften Privilegien. Dabei wurde u.a. näher spezifiziert, dass sie die niederen Gerichte besitze und Streitigkeiten wie Handgreiflichkeiten und Messerzüge sowie Beleidigungen selbst richten durfte.[10] Auch umfängliche Nutzungen umliegender Gehölze und Heiden gehörten nach wie vor zu den Rechten der Stadt. Gleiches gilt für den Gebrauch der Gewässer. Allerdings waren nunmehr im Gegenzug umfängliche Rechte gegenüber der Herrschaft zu erbringen, wozu die Entrichtung von Zinsen ebenso zählte wie die Erfüllung diverser Fuhrdienste. Zudem mussten Bauvorhaben der Herrschaft unterstützt und Instandsetzungsarbeiten des Weges nach Behlow erbracht werden. Für den Fall eines Kriegszuges hatten die Lieberoser Bürger einen Rüstwagen mit vier guten Pferden zu stellen.[11] Trotz dieser und anderer Dienstverpflichtungen hatte die Bürgerschaft einen guten Teil ihrer aus dem Magdeburger Recht herrührenden kommunalen Selbstverwaltung im Übergang zur Frühen Neuzeit bewahrt. Dieses rechtsgeschichtliche Erbe wurde in späteren Jahrhunderten immer wieder in die mit der Familie von der Schulenburg geführten Verhandlungen im Sinne der städtischen Verfassung eingebracht.[12]

Abb. 3: Rathaus der Stadt Lieberose, Foto: wikimedia commons, Engeser.
Autor: Sascha Bütow
Anmerkungen:
[1] Riedel, Adolf Friedrich (Hg.): Codex Diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Bd. 20, Berlin 1861, Nr. 1, S. 340f., hier S. 341.
[2] Lehmann, Rudolf: Art.>Lieberose<, in: Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. Bd. 10. Berlin Brandenburg, hrsg. v. Gerd Heinrich, 3. Aufl. Stuttgart 1995, S. 263f., hier S. 263.
[3] Lehmann, Rudolf: Die Urkunden des Lieberoser Stadtarchivs in Regesten, in: Niederlausitzer Mitteilungen 28 (1940), S. 31-49, hier Nr. 1, S. 32–34.
[4] Lehmann, Rudolf: Das Luckauer Schöffenbuch, in: Quellen zur Geschichte der Niederlausitz. T 2 (= Mitteldeutsche Forschungen 68/2), bearb. v. Rudolf Lehmann, Köln/Wien 1976, S. 3–126, hier Nr. 34b, S. 60f.
[5] Ebd.
[6] Lehmann, Rudolf: Die Herrschaften in der Niederlausitz (Mitteldeutsche Forschungen 40), Köln/Wien 1966, S. 127f.
[7] Lehmann, Rudolf: Art.>Lieberose< (wie Anm. 2), S. 262.
[8] Lehmann, Rudolf (Bearb.): Urkundeninventar zur Geschichte der Niederlausitz bis 1400 (Mitteldeutsche Forschungen 55), Köln/Wien 1968, Nr. 884., S. 336f.
[9] Vgl. dazu auch Kessler, Alexander: Stadt und Herrschaft Lieberose/Niederlausitz im 17. und 18. Jahrhundert. Alltagsleben in der Gutsherrschaft (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs 48), Berlin 2003, S. 49.
[10] Lehmann, Rudolf: Urkunden (wie Anm. 3), Nr. 5, S. 37–39.
[11] Ebd., S. 39.
[12] Vgl. hierzu Kessler, Alexander: Stadt und Herrschaft (wie Anm. 9), S. 101–114.
Zitation:
Sascha Bütow: Lieberose: Eine Bürgerschaft des Luckauer Rechts bewahrt ihr rechtsgeschichtliches Erbe, in: Das Magdeburger Recht. Baustein des modernen Europa, 09.01.2026, https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/historische-staedte/lieberose/