Perleberg In Karte lokalisieren

Perleberg: Salzwedeler Recht an der Stepenitz

Die an der Stepenitz in der Prignitz gelegene Stadt Perleberg ist in ihrer Entstehung eng mit der Herrschaftsbildung der edlen Familie Gans verbunden. Wie sie kamen im Zuge des hochmittelalterlichen Landesausbaus zahlreiche Siedler aus dem Gebiet der Altmark in die Regionen jenseits der Elbe. Die edlen Gans initiierten dabei ähnlich wie die Fürsten ihrer Zeit eigene Siedlungsaktivitäten und den Ausbau geistlicher Strukturen. So entstanden Burgen, Marktorte, Stifte und Klöster. Entlang des Flusses Stepenitz sind dabei die Städte Wittenberge und Perleberg sowie das Kloster Marienfließ zu nennen.

An der Gründung und Anlage der Stadt Perleberg waren altmärkische Untertanen der Familie Gans beteiligt. Sie wussten genau, in welcher Form sie ihr kommunales Gemeinwesen aufbauen und an welchen rechtlichen Vorbildern sie sich in diesem Zusammenhang orientieren wollten. Dies verdeutlicht eine städtische Urkunde aus dem Jahr 1239, die seltene Einblicke in stadtrechtliche Übertragungsvorgänge ermöglicht. Im Kern handelt es sich hierbei um eine Rechtsauskunft der Stadt Salzwedel für die noch junge Perleberger Bürgerschaft.[1] Neben den zentralen Rechtsinhalten der Urkunde sind insbesondere deren erzählende Bestandteile von Interesse. Daraus zu erfahren ist nämlich, dass der Rat von Perleberg im Jahr 1239 zwei seiner Mitglieder namens Gerhard von Hertesberg und Vorlevus von Perleberg nach Salzwedel entsandt hatte, um dort eine Bestätigung der wahren Salzwedeler Stadtrechte einzuholen. Bemerkenswert ist, dass diese ratsherrliche Gesandtschaft ursprünglich „propter petitionem“ des Perleberger Stadtherrn Johann Gans entsandt worden war.[2] Der Begriff der Petition lässt sich sowohl etwas schwächer mit „Bitte“ bzw. „Gesuch“ als auch schärfer als „Aufforderung“ verstehen. Wie auch immer man das Wort deutet, scheint es doch zu Unstimmigkeiten zwischen den Perleberger Bürgern und ihrem Herrn bzw. dem in seinem Auftrag handelnden Vogt gekommen zu sein. Den Grund hierfür könnten gegenüber der Stadt beanspruchte Abgaben oder Forderungen gebildet haben. Zu vermuten ist, dass auf Seiten der Perleberger Bürger der starke Wunsch bestand, explizit das Salzwedeler Recht in der an der Stepenitz gelegenen Siedlung rezipieren und nutzen zu wollen. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Bürger das in Salzwedel praktizierte Recht bereits kannte. (Abb. 1)

Abb. 1: Erteilung einer Rechtsauskunft der Stadt Salzwedel für Perleberg, Salzwedel, 29. Oktober 1239, Perleberg, Leihgabe der Rolandstadt Perleberg, Stadtarchiv, Urk. 001.

In den immer wieder geführten mündlichen Absprachen zwischen den Bürgern, dem Perleberger Vogt und dem Stadtherrn Johann Gans könnten einige in der Erinnerung vage Punkte der Salzwedeler Rechte für Diskussionsstoff gesorgt haben. Eine genaue Klärung brachte somit erst der persönliche Besuch bei den Ratsherren der Stadt Salzwedel. Diese dank der Urkunde dokumentierte Zusammenkunft lässt darauf schließen, worüber man stritt. Demnach beinhalten die rechtlichen Grundsätze in der Mehrzahl dezidierte Angaben im Falle von Gerichtsgebühren, Strafzahlungen oder Bußen für Säumnisse und Amtsbeleidigungen. Hierbei werden die anteiligen Zahlungen an den Rat, den Stadtherrn und den Vogt eigens angesprochen. Dass es aber der Perleberger Rat war, der nach eben jenen Salzwedeler Rechten das städtische Gemeinwesen organisieren wollte, kristallisiert sich in einer weiteren Zeile der Urkunde überaus deutlich heraus. Demnach sicherte der Salzwedeler Rat seinen Perleberger Amtskollegen in unmissverständlichen Worten zu, dass er diesen nach Kräften beistehen werde, falls es je jemand wage, der Stadt Perleberg die erhaltenen Rechte abzuerkennen.[3] Damit ist ein hier ein städteübergreifendes kommunales Bewusstsein zu erkennen, mit dem der von Salzwedel nach Perleberg verlaufende Rechtstransfer hinreichend erklärt werden kann. Diese Übertragung der Rechte von einer Stadt auf die andere war allerdings ohne den Stadtherrn nicht zu realisieren, denn letztlich erteilte er seine Zustimmung mit seinem der Urkunde anhängenden Siegel. Mit ihm verlieh er dem gewünschten Rechtstransfer die alles entscheidende Legitimation. Bezogen auf die Frage nach den in diesem Rahmen relevanten Akteuren kann ein starker Perleberger Bürgerwille konstatiert werden, der auf das Entgegenkommen des Stadtherrn stieß. (Abb. 2)

Abb. 2: Roland der Stadt Perleberg von 1498, Wikimedia Commons, Foto: Yoursmile.

Das Salzwedeler Recht war seinerseits nicht deckungsgleich mit dem Magdeburger Recht, sondern enger verwandt mit dem lübischen Recht. Das zeigte sich insbesondere in den Erbrechtsregelungen, die u.a. vorsahen, Töchtern prinzipiell auch das Heergewäte und Söhnen die Gerade als Erben zukommen zu lassen.[4] Gleichwohl gab es ebenso eine Orientierung am Magdeburger Recht in Perleberg, was sich an der Etablierung eines auch politisch agierenden Schöffenkollegiums und noch stärker an Anfragen an den Brandenburger Schöffenstuhl im Übergang zur Frühen Neuzeit erkennen lässt.[5]

Autor: Sascha Bütow

Anmerkungen:

[1] Vgl. Riedel, Frank: Erteilung einer Rechtsauskunft der Stadt Salzwedel für Perleberg, in: Faszination Stadt. Die Urbanisierung Europas im Mittelalter und das Magdeburger Recht, hg. v. Gabriele Köster, Christina Link, Dresden 2019, S. 288.

[2] Adolf Friedrich Riedel: Codex Diplomaticus Brandenburgensis, Reihe A, Bd. 1, Berlin 1838, Nr. 1, S. 122f, hier S. 122.

[3] Ebd., S. 123.

[4] Schulze, Hans K.: Die Brandenburgischen Stadtrechte im Mittelalter. Bemerkungen zu einer Karte im historischen Handatlas von Brandenburg und Berlin, in: Ders: Siedlung, Wirtschaft und Verfassung im Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze zur Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands (= Quellen und Forschungen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 5), Köln/Weimar/Wien 2006, S. 177–200, S. 187.

[5] Vgl. exemplarisch eine an den Brandenburger Schöffenstuhl gerichtete Anfrage aus Perleberg bei Stölzel, Adolf: Urkundliches Material aus den Brandenburger Schöppenstuhlsakten, Bd. 1: Urkunden bis 1580, Berlin 1901, S. 493.

 

Zitation:

Sascha Bütow: Perleberg: Salzwedeler Recht an der Stepenitz, in: Das Magdeburger Recht. Baustein des modernen Europa, 14.01.2026, https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/historische-staedte/perleberg/