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Wolodymyr-Wolynskyj: Die Rolle des Stadtrechts für den Einzelnen – Rechtssicherheit als hohes Gut

Nach den großflächigen Einfällen mongolisch-tatarischer Reitergruppen im 13. Jahrhundert kamen im Gebiet der heutigen Ukraine friedlichere und stabilere Zeiten auf. Es setzte während des 14. Jahrhunderts nunmehr eine intensive Phase des Landes- und Siedlungsausbaus ein, an dem verschiedene Herrschaftsträger ihren Anteil hatten. Im Gebiet von Halyč-Wolhynien waren es die dortigen Fürsten, die sich mittels Lokationen um gezielte Siedleranwerbung und den Ausbau ihres Landes bemühten.[1] Eine weitere Intensivierung erfuhr dieser Prozess durch den polnischen König Kasimir den Großen, der um 1340 die Fürstentümer Wolhynien und Halyč eroberte, an seine Vorgänger anknüpfte und hiesigen Siedlungen die Anwendung des Magdeburger Rechts bestätigte.[2] (Abb. 1) Im Übergang zum 15. Jahrhunderts lässt sich über die Region hinaus eine rege Ausbreitung dieses Stadtrechts beobachten.[3] Es wird bis heute mit der Durchsetzung kommunaler Selbstverwaltung und der Etablierung rechtssicherer Strukturen verbunden.[4]

Abb. 1: Kasimir der Große (Kazimierz III. Wielki), König von Polen, dargestellt als Kirchenstifter in einem Relief aus dem Jahr 1464 in Wiślica, Stiftskirche, Wikimedia Commons, Foto: Jakub Hałun.

Welche Bedeutung dies im Einzelfall für Bürger besaß, zeigt sich beispielhaft anhand der Stadt Wolodymyr-Wolynskyj. (Abb. 2) Für das hiesige städtische Gemeinwesen lässt sich deutlich vor der Zeit der polnischen Herrschaft bereits im Jahr 1324 eine ratsherrliche Verfassung nachweisen, wodurch dem Ort in der ukrainischen Stadtrechtsforschung eine einzigartige Stellung zukommt.[5] Mit der Ratsverfassung erlangte Wolodymyr-Wolynskyj einen hohen Grad der Autonomie, an der auch die Bürger partizipierten. Sie bauten auf dieser Grundlage Handelsbeziehungen aus, die sich bis in den Raum der Hanse erstreckten. Dank solcher wirtschaftlichen Verflechtungen gewann Wolodymyr an Prosperität und politischem Selbstverständnis, für das die Ratsherren gegenüber ihren Bürgern eintraten. Dies zeigt ein für 1324 dokumentierter Schriftwechsel mit der Stadt Stralsund. Gegenstand der Korrespondenz war ein an der Ostseeküste gestrandetes Schiff, auf dem zwei Bürger Wolodymyrs kostbares Tuch aus Flandern hatten transportieren lassen. Es handelte sich dabei um Bertram Ruthenus und seinen Bruder Nikolaus, die sich in der Angelegenheit an den Rat von Wolodymyr gewendet hatten. Dieser setzte sich daraufhin für die beiden Brüder ein. Im Schreiben wurde der Rat von Stralsund darum gebeten, dafür zu sorgen, dass Bertram und Nikolaus ihr Tuch wiederbekämen.[6] In diesem Zusammenhang bezeichneten die Ratsherren Wolodymyrs die beiden als ihre concives (Mitbürger) und verdeutlichten damit, dass die Brüder Teil der von ihnen verantworteten bürgerlichen Rechtsgemeinschaft waren.

Damit sind frühe rechtliche Gemeindestrukturen in Wolodymyr-Wolynskyj lang vor den schriftlich überlieferten Bestätigungen des Stadtrechts nachgewiesen. So bestätigte beispielsweise der polnische König Sigismund I. im Jahr 1509 die Gültigkeit des Magdeburger Rechts in Wolodymyr. 1570 erfolgten durch dessen Sohn Sigismund II. August eine erneute Bestätigung dieses Stadtrechts, wobei sich Wolodymyr an den Gewohnheiten der Städte Sandomierz und Lublin orientieren sollte.[7] Zudem wurde der Bürgerschaft in diesem Zusammenhang der Neubau eines Rathauses zugestanden und die Erlaubnis zum Bierbrauen erteilt. Das königliche Privileg regelte überdies den Marktbetrieb und zollrechtliche Vergünstigungen für die Bürgerschaft, innerhalb derer neben der christlichen Mehrheit auch zahlreiche ebenfalls an den Privilegien partizipierende Juden lebten. Der Bürgerschaft war außerdem das Fischen mit Netzen im Ług sowie das Holzschlagen im Umkreis von zwei Meilen um die Stadt in den Wäldern zugestanden worden.

Abb. 2: Umgebung der Kathedrale von Wolodymyr-Wolynskyj, Wikimedia Commons, Foto: V1snyk.

Diese und weitere Rechte fanden nunmehr Eingang in die städtischen Gewohnheiten Wolodymys. Dessen Rat wachte über die Einhaltung und Durchsetzung dieser Privilegien. Wie sich schon 1324 am Beispiel der Brüder Bertram und Nikolaus zeigt, partizipierten die Einwohner Wolodymyrs mit dem Erwerb des dortigen Bürgerrechts an den städtischen Rechten nach dem Vorbild Magdeburgs. Hierzu gehört die Sicherheit für jeden Einzelnen, dass sich der Stadtrat für ihn und seine persönlichen Ansprüche im Falle von Konflikten einsetzte. Das Magdeburger Recht bot dafür eine wichtige Grundlage und garantierte den Bürgern die persönliche Freiheit, für die Stadträte allerdings oft auch energisch gegen äußere Bedrohungen einstehen mussten.

Autor: Sascha Bütow

Anmerkungen:

[1] Vgl. dazu Werdt, Christophe v.: Stadt und Gemeindebildung in Ruthenien. Okzidentalisierung der Ukraine und Weissrusslands im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit (= Forschung zur osteuropäischen Geschichte 66). Wiesbaden 2006, S. 58.

[2] Lieberwirth, Rolf: Das sächsisch-magdeburgische Recht als Quelle Osteuropäischer Rechtsordnung (= Sitzungsberichte der Sächsischen Akademie der Wissenschaften. Philologisch-historisch Klasse 127/1), Berlin 1986, S. 12.

[3] Binder, Harald: Stadt, Urbanisierung und Nationenbildung in der Ukraine, in: Die Ukraine. Prozesse der Nationenbildung, hg. v. Andreas Kappeler, Köln/Weimer/Wien 2011, S. 175–190, hier S. 177.

[4] Kozubska-Andrusiv, Olga: Comparable Aspects in Urban Development. Kievan Rus’ and the European Middle Ages, in: Medieval East Central Europe in a Comparative Perspective. From Frontier Zones to Lands in Focus, hg. v. Gerhard Jaritz u. Katalin Szende, London/New York 2016, S. 139–156.

[5] Ebd., S. 148.

[6] Hansisches Urkundenbuch. Bd. 2, bearb. v. Konstantin Höhlbaum, Halle 1879, Nr. 420, S. 178f.

[7] Baliński, Michał (Bearb.): Starożytna Polska pod względem historycznym, jeograficznym i statystycznym opisana. Bd. 2/2, Warschau 1845, S. 865–875, hier S. 868.

Sascha Bütow: Wolodymyr-Wolynskyj: Die Rolle des Stadtrechts für den Einzelnen – Rechtssicherheit als hohes Gut, in: Das Magdeburger Recht. Baustein des modernen Europa, 12.01.2026, https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/historische-staedte/wolodymyr-wolynskyj/